Anwendung von Herbiziden mit Metazachlor an einigen Kulturen widerrufen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 20 vom 18.06.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an bestimmten Kulturen widerrufen. Folgende Anwendungen sind betroffen:

Hintergrund: In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2015/400 der Kommission vom 25.02.2015 wurden die RHG für Metazachlor und andere Wirkstoffe für einige Erzeugnisse abgesenkt. Vor kurzem wurde bekannt, dass in einigen Fällen die Rückstände in Rucola oberhalb des geltenden RHG liegen. Die Überschreitung stellt keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher dar, aber die Ware ist nicht verkehrsfähig.

Bei den o. g. Anwendungen in Radieschen, Rettich, Johanniskraut und Meerrettich reichen die dem BVL vorliegenden Rückstandsdaten nicht aus. Es ist deshalb nicht sichergestellt, dass der RHG für Metazachlor und seine Metabolite nach der gültigen Rückstandsdefinition eingehalten werden kann. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Kulturen mit niedrigem RHG, insbesondere bei kurzer Kulturdauer, zu Nachbauproblemen kommen kann.

Auch die in NRW nach §22 genehmigten Anwendungen in Rucola und Basilikum werden aufgehoben.

Die Anwendung in Radieschen und Rettich im Gewächshaus und die Anwendung von Butisan Kombi in Porree werden derzeit noch überprüft.