Änderung Bieneneinstufung für STEWARD in B1

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 7 vom 17.03.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid 13. März 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD (Zulassungsnr. 024629-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf NB6611 (B1).

Das bedeutet, dass STEWARD ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen – auch Unkräuter – ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.

Auf Basis der vorliegenden Studien ist das Mittel gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vom 10. Juni 2011 als bienengefährlich einzustufen. Wiederholte Meldungen von Vergiftungsfällen von Bienen mit Beteiligung des Wirkstoffs Indoxacarb stützen die neue Einstufung.