Absenkung Rückstandshöchstgehalte für Napropamid und Tau-Fluvalinat

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 19 vom 26.06.2020

In der Verordnung (EU) Nr. 2020/770 vom 08. Juni 2020 werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Napropamid für einige Gemüsearten abgesenkt. Die neuen Werte gelten ab dem 02. Januar 2021 für alle Erzeugnisse, die nach diesem Datum hergestellt (geerntet) wurden. Mit der VO (EU) Nr. 2020/785 vom 09. Juni 2020 werden die Rückstandshöchstgehalte für Tau-Fluvalinat für einige Gemüsearten mit Gültigkeit ab dem 06. Januar 2021 geändert.

In der Tabelle sind die Gemüsekulturen aufgeführt, in denen die Wirkstoffe zulässig sind und der RHG abgesenkt wurde.