Absenkung Rückstandshöchstgehalte für Etofenprox und Penconazol

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 14 vom 09.05.2019

Für Etofenprox und Penconazol wurden für manche Gemüsekulturen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) geändert. Die neuen Werte gelten ab dem 13. August 2019 für alle Erzeugnisse, die nach diesem Datum hergestellt (geerntet) wurden. In der Tabelle sind die Gemüsekulturen aufgeführt in denen die Wirkstoffe zulässig sind und der RHG abgesenkt wurde. Die neuen RHG sind mit den bestehenden Zulassungen einhaltbar, die Anforderungen des LEHs müssen berücksichtigt werden.