Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Lambda-Cyhalothrin

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 23 vom 16.08.2018

Ab dem 26. Januar 2019 gelten niedrigere Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Lambda-Cyhalothrin, dem Wirkstoff in z.B. KARATE ZEON. Syngenta teilt mit, dass der derzeit gültige RHG für Grünkohl von 1,0 mg/kg auf 0,01 mg/kg abgesenkt wird. Der Wert gilt auch für bereits vor dem 26. Januar 2019 produzierten Grünkohl. Um Überschreitungen des RHG bei Kontrollen ab dem 26.01. auszuschließen, sollten Insektizide mit Lamb-da-Cyhalothrin ab sofort nicht mehr in Grünkohl eingesetzt werden.

Wie bereits im PS-Spezial Nr. 20 berichtet, werden auch für weitere Erntegüter die RHG abgesenkt. Allerdings gelten diese neuen Höchstgehalte nur für Erntegüter, die ab dem 26. Januar 2019 produziert werden. Hierzu wird Syngenta in Kürze im Einzelnen informieren.