Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Iprodion

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 2 vom 15.01.2019

In der Verordnung (EU) 2019/38 DER KOMMISSION vom 10. Januar 2019 werden die Rückstands-höchstgehalte für Iprodion für viele Gemüsearten auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurden EU-weit zum 5. Juni 2018 widerrufen, da die Zulassung des Wirkstoffs nicht erneuert wurde.