Abdrift von Herbiziden in Nachbarkulturen und Kontaminationen mit nicht zugelassenen Wirkstoffen vermeiden!

Ein leidiges (und evtl. teures) Thema: Kontamination in rückstandsrelevanten Kulturen mit nicht zugelassenen Wirkstoffen durch direkte (durch Verwehung, verschmutzte Spritzen) und indirekte (Thermische Verlagerung, Verfrachtung von Bodenteilchen) Abdrift.

Daher hier in Abstimmung mit der Ackerbauberatung folgende Hinweise:

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat Anfang 2015 den zulässigen Rückstandshöchstgehalt für Prosulfocarb in vielen Gemüsekulturen auf 0,01 mg/kg (= Nachweisgrenze) abgesenkt – dies entspricht faktisch einer Nulltoleranz. Das BVL hat in der Folge am 02.03.2016 neue Anwendungsbestimmungen

für Prosulfocarb und Pendimethalin (u. a. Stomp) beschlossen. Die Gebrauchsanweisung wurde dementsprechend geändert. Prosulfocarb und Pendimethalin haben seitdem nachfolgende Auflagen:

NT145 = mindestens 300 l/ha und 90% abdriftmindernde Düsen

NT146 = Vorfahrtsgeschwindigkeit max. 7,5 km/h

NT170 = Wind max. 3 m/s

Daher sollte sich vorab jeder Anwender die Frage stellen, ob er für den Einsatz von Prosulfocarb die richtigen Düsen besitzt, die die oben genannten Vorgaben im Praxisbetrieb erfüllen!?