EU-Kommission

Erschwernisausgleich in Schutzgebieten genehmigt

Nun sind Ausgleichszahlungen für Betriebe beschlossen, die vom „Insektenschutzpaket“ betroffen sind.

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission den Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzauflagen in Schutzgebieten genehmigt. Beim „Insektenschutzpaket“, das Anwendungsverbote von Herbiziden und Insektiziden in Naturschutzgebieten umfasst, hatte die Bundesregierung 2020 Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen. Diesem sogenannten Erschwernisausgleich musste Brüssel noch zustimmen. Der finanzielle Ausgleich ist bis Ende 2027 befristet, berichtet der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). Der Ausgleich betrage 382 €/ha für produktiv genutztes Ackerland und 1.527 €/ha produktiv genutzter Dauerkulturen.

Diese Ausgleichsregelung gilt in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, berichtet eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe.

Anträge auf Erschwernisausgleichs für das Jahr 2022 konnten Landwirte in NRW bei der Beantragung der GAP-Prämien stellen. Diese können laut RLV nach Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Kommission und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht zeitnah ausgezahlt werden.

In der Praxis dürfte das zwar für Erleichterung sorgen. Für flächenmäßig stark betroffene Betriebe reichen diese Zahlungen jedoch bei Weitem nicht aus. Sie fordern Unterstützung von der Landesregierung.

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