Wie geht es mit Biogasanlagen weiter?

Mehr und mehr Anlagenbetreiber müssen überlegen, wie es mit ihrer Biogasanlage in den nächsten ­Jahren weitergehen kann. Die Neuerungen des EEG 2021 helfen da nicht immer weiter.

Für viele Betreiber von Biogasanlagen ist offen, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Lohnt die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren oder sind andere Wege sinnvoller? Keine leichten Fragen. Allerdings: Nur wer einen ausreichenden Gewinn erzielt, wird seine Biogasanlage auch weiterführen (können). Doch das ist nicht immer der Fall. Nach Zahlen der Betriebszweigauswertung (BZA) Biogas der Landwirtschaftskammer NRW lag der Durchschnittsgewinn der Teilnehmer im Jahr 2018 bei etwas über 2 Cent/kWh – mit einer Spanne von +6 bis –3,8 Cent/kWh.

„Für Betreiber sind die Auswertungen sehr hilfreich“, sagte Nils Seidel, Landwirtschaftskammer NRW, im Rahmen der 22. Biogastagung von Landwirtschaftskammer und EnergieAgentur.NRW. Sie identifizieren Stärken und Schwächen, zeigen Handlungsmöglichkeiten auf und sind eine Grundlage für ein Angebot im Ausschreibungsverfahren.

Zwar sind die Gebotshöchstwerte im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 mit 16,4 Cent/kWh für Neu- und 18,4 Cent/kWh für Bestandsanlagen höher als bisher. Doch ein Selbstläufer wird Biogas dadurch nicht. Der neue Gebotshöchstwert garantiert keine wirtschaftliche Biogasproduktion – die BZA weist für 2018 durchschnittliche Produktionskosten von 21,58 Cent/kWh aus.

Umstrittene EEG-Novelle

Den Weiterbetrieb bzw. Neueinstieg erschweren zudem die Regelungen zum Flexibilitätszuschlag (siehe Kasten), die endogene...