Abstand zu Windkraftanlagen

NRW: 1000-m-Regel aufgeweicht

Während der 1000-m-Abstand für viele Neubauprojekte bleibt, rechnet die NRW-Landesregierung für ihre Potenzialplanung mit kürzeren Abständen zwischen Windenergie und Wohnbebauung.

Zukünftig greift in NRW der 1000-m-Mindestabstand zwischen Windenergiean­lagen (WEA) und Wohnbebauung bei Repoweringmaßnahmen und in soge­nannten Windenergiege­bieten (in Flächennutzung- und Regionalplänen ausgewiesene Ge­biete) nicht mehr. Diese Neuerungen hat der NRW-Landtag in der vergangenen Woche durch eine Änderung des „Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches“ ­beschlossen.

Die umstrittene Regel der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung bleibt damit für alle anderen WEA-Bauvorhaben bestehen. Die Ziele der jetzigen NRW-Landes­regierung sind dennoch ambitioniert: Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen 1000 neue Anlagen entstehen und bereits bis zum Jahr 2025 sollen 1,8 % der NRW-Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Stichtag hierfür ist laut Wind­energie­flächen­bedarfs­gesetz (WindBG) des Bundes erst das Jahr 2032.

Potenzialflächen vorhanden

Ausreichend Flächenpotenzial ist in NRW vorhanden. Das zeigt der Zwischenbericht „Flächenanalyse Windenergie NRW“, den das Landes­amt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) ebenfalls in der vergangenen ­Woche vorgestellt hat.

Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte die Analyse als fachliche Grundlage für die geplante Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und für die verbindliche Fest­legung von Teilflächenzielen für die regionalen Planungsräume in Auftrag gegeben. Bemerkenswert...