Erneuerbare Energien

Mehr Windenergie in NRW: So soll es gehen

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr festgelegt, dass die Bundesländer spätestens bis 2032 im Schnitt 2 % ihrer Landesfläche für die Windenergie ausweisen müssen. Wie gelingt das?

Im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr festgelegt, dass die Bundesländer spätestens bis zum Jahr 2032 im Schnitt 2 % ihrer Landesfläche für die Windenergie ausweisen müssen. Die NRW-Landesregierung möchte die für NRW vorgesehenen 1,8 % bereits bis Ende 2027 ausweisen. Um das ambitionierte Ziel zu erreichen, ist Folgendes vorgesehen:

  • Bis Mai 2024 soll ein neuer Landes­entwicklungsplan (LEP) aufgestellt werden. In den nächsten Wochen startet hierzu die Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Auf Basis des neuen LEP werden auf Ebene der Planungsregionen (Bezirksregierungen plus Regionalverband Ruhr) neue Regionalpläne (RP) entwickelt. Um das Verfahren zu beschleunigen, läuft die Aufstellung der RP bereits pa­rallel zur Erstellung des LEP. In den RP werden Windenergiegebiete festgelegt. Hier bestehen grundsätzlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen (WEA). Die neuen Windenergiegebiete lösen die kommunalen Windkonzentrationszonen ab.
  • Wesentliche Grundlage für den LEP ist eine Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Potenzialstudie macht Hektar-Vorgaben für die Planungsregionen. ­Anfang des Jahres hat das LANUV einen Zwischenbericht veröffentlicht.
  • In der Übergangszeit bis zur Verabschiedung der RP haben Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen ­einer isolierten Positivplanung Flächen für die Windenergie auszuweisen. Die Positivplanung ist einfacher und schneller als die bisherige Ausweisung von Konzentrationsflächen. Bestehende Konzentrationsflächen, Wünsche und Planungen der Kommunen werden bei der Aufstellung der RP berücksichtigt, müssen aber nicht übernommen werden.
  • Eine neue FAQ-Sammlung „Windenergieausbau“ soll Kommunen bei der Planung unterstützen.
  • Die Task Force Ausbaubeschleunigung ist eine vom Land initiierte Arbeitsgruppe zu den Themen Planung und Flächenbereitstellung, Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zu übergeordneten Themen wie einem geplanten NRW-Bürgerenergiegesetz.

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Bei der Verpachtung von Flächen für die Windenergie treten viele Fragen auf: Ist die Höhe der Pacht angemessen? Ist die Laufzeit gerechtfertigt? Und ist der Vertrag auch rechtssicher und fair?