Wochenblatt: Es ist noch nicht allzu lange her, dass der WLV den Bau von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen (PV-FFA) abgelehnt hat. Nun startet er ein eigenes Beratungsangebot zu diesem Thema. Was ist passiert?
Thomas Schoppe: Nach unserem Verständnis dient landwirtschaftliche Fläche in erster Linie der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln, von nachwachsenden Rohstoffen und natürlich der Betriebsentwicklung. Dabei bleibt es auch grundsätzlich. Flächen, auf denen Photovoltaik-FFA entstehen, stehen aber nicht mehr für die landwirtschaftliche Produktion zur Verfügung. Der Ablehnung von PV-FFA lag also der Schutz der aktiven Betriebe zu Grunde.
Allerdings steigt Nachfrage nach PV-Freiflächenanlagen aus der Mitgliedschaft rapide. Im Übrigen versuchen externe Investoren gezielt, sich Flächen für den Bau von PV-FFA zu sichern. Will Deutschland seine Klimaziele erreichen, müssen in Zukunft massiv neue Photovoltaik-Anlagen zugebaut werden. Auch auf der Fläche. Da wir diese Entwicklung nicht aufhalten können, ist es besser sie aktiv mitzugestalten.
Was heißt aktiv mitgestalten in diesem Zusammenhang?
Bisher sind beim Bau von PV-FFA in Westfalen-Lippe nur wenige Landwirte aktiv. Die Aktivität geht eher von außerlandwirtschaftlichen Investoren aus. Sie sprechen zunehmend gezielt Flächeneigentümer an und versuchen sich durch entsprechende Verträge zunächst den Zugriff auf die Flächen zu sichern, ohne dass ein Anspruch des Eigentümers darauf besteht, dass auf seinen Flächen weiter geplant oder gar gebaut wird. Flächeneigentümer sollten sich daher vor der Unterschrift gut informieren, da sie anschließend keinen Einfluss mehr auf die weitere Entwicklung haben.
Nun gibt es aber mehr und mehr Landwirte, die sich fragen, ob sie eine solche Anlage nicht selber bauen und betreiben können. Gerade vor dem Hintergrund der schwankenden und oft schlechten Preise suchen Landwirte nach einer alternativen Möglichkeit, ihren Betrieb weiterzuentwickeln, wissen aber oft nicht genau, wie sie es anstellen sollen.
Und an dieser Stelle kommt das neue Beratungsangebot des WLV ins Spiel?
Genau. Bevor jemand eine PV-FFA bauen kann, gibt es viele Fragen zu klären. Dazu gehören natürlich Fragen zu Wirtschaftlichkeit. Aber besonders auch die Fragen „darf ich an diesem Standort überhaupt bauen?“ und wenn ja, „welche Auflagen müssen erfüllt sein?“
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Warum ist die Standortfrage so schwer zu beantworten?
PV-FFA sind nicht wie etwa Ställe im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben. Auch gibt es keine Vorrangzonen in denen gebaut werden darf, wie etwa bei der Windenergie. Sie unterliegen keinem klassischem Planungsrecht. Liegen keine Ausschlusskriterien vor, kann jede Kommune frei entscheiden, ob und wo sie den Bau einer PV-FFA genehmigt.
Was bedeutet das für Flächeneigentümer, die eine PV-FFA bauen möchten?
Da müssen bereits ganz zu Anfang der Planung eine Menge Fragen beantwortet werden: Ist die topografische Lage geeignet? Befindet sich die Fläche in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet? Gibt es eventuell andere Ausschlusskriterien? Wie groß soll die Anlage sein? Lässt sich ein Netzanschluss bewerkstelligen? Und nicht zum Schluss: Wie steht die Kommune zu dem Vorhaben? Was sagen Anwohner und örtliche Vereine und Verbände dazu? Wie verhalten sich das Vorhaben und der Standort zu den Leitlinien des WLV-Positionspapiers zu PV-Freiflächenanlagen?
Bei der Beantwortung dieser Fragen kann der WLV helfen?
Ja. Das ist der erste Block unseres Beratungspaketes. Wir prüfen die Verhältnisse vor Ort, nehmen frühzeitig Kontakt zur Kommune auf und helfen bei der Entscheidung, ob ein Bau möglich ist und wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Anschließend unterstützen wir den Landwirt bei den wichtigen bauplanungsrechtlichen Fragen und schließlich auch in der Bauphase.
Also lohnt sich der Bau einer PV-FFA in der Regel?
Nach aktuellen Berechnungen gehen wir davon aus, dass eine auskömmliche Rendite möglich ist.
Was heißt das?
Das EEG sichert Betreiber von PV-FFA eine Vergütung zu, die je nach Anlagengröße fest vorgegeben ist oder über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt wird. Diese Anlagen dürfen aber nur in einer festgelegten Gebietskulisse, etwa in einem 200 m-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen entstehen. Da die EEG-Vergütung bisher über den an der Börse erzielbaren Strompreisen lag, war dies lange die interessantere Alternative. Jetzt dreht sich das aber: Die EEG-Vergütung sinkt und die Börsenstrompreise steigen. Der Bau außerhalb des EEG wird zunehmend interessanter. Diese Anlagen müssen zudem nicht in der engen EEG-Gebietskulisse liegen. Was genau sinnvoll ist, lässt sich aber nur von Fall zu Fall entscheiden.
Was kostet die Beratung?
Das hängt vom Umfang des Projektes ab und davon, welche Dienstleistungsmodule und welchen Beratungsumfang der Bauherr in Anspruch nimmt.
Was aber ist, wenn jemand nicht selber bauen, sondern sich darüber informieren möchte, ob das Pachtangebot eines Investors interessant ist?
Hierbei gilt es unter anderem vielfältige rechtliche Belange, wie zum Beispiel gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche, zu klären. Zu diesen Themen beraten unsere Geschäftsstellen in den Kreisverbänden.
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