§ 13a-Landwirte

Entschädigung für Kanal

Der BFH klassifizierte die Entschädigung für den Bau eines Kanals als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die beim §13a-Landwirt bei der Gewinnermittlung mit dem Grundbetrag abgegolten sind.

Die Eheleute bewirtschaften einen Nebenerwerbsbetrieb mit knapp 17 ha, dessen Gewinn sie nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a Einkommensteuergesetz (EstG) ermitteln. Als die Gemeinde 2014 in 3 bis 4 m Tiefe einen Regenwasserkanal auf dem Betrieb verlegte, übertrug sie den Betriebsleitern 20.000 € und ein Grundstück im...