Wird flexibler

Elterngeld verbessert

Eltern können künftig etwas mehr arbeiten während der Elternzeit und müssen die genauen Arbeitszeiten nur noch in Ausnahmefällen nachweisen, bei Frühgeburten gibt es länger Elterngeld.

Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 auf die Welt kommen, verbessert sich das Elterngeld. So können sie während des Bezugs von Elterngeld nun bis zu 32 Stunden arbeiten, bisher waren es maximal 30 Stunden. Den Partnerschaftsbonus ­beziehen können nun Eltern, die parallel im Schnitt jeweils mindestens 24 und maximal 32 statt bislang 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Ein Nachweis über die genaue Arbeitszeit wird nur noch in Ausnahmefällen verlangt.

Eltern, die nicht nur Einkünfte als Arbeitnehmer haben, sondern auch geringe aus Selbstständigkeit, können jetzt wählen, ob bei der Berechnung des Elterngeldes das Kalenderjahr oder die ­letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes zugrunde gelegt werden.

Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Kommt es acht Wochen zu früh, gibt es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Für Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300 000 € (vorher: 500 000 €) und mehr entfällt das Elterngeld. Bei Alleinerziehenden bleibt es bei der Grenze von 250  000 €.