3 Mio. € Förderung

Drohnen zur Kitzrettung: Jetzt Antrag stellen

Das BMEL fördert die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 01. September 2022 können eingetragene Vereine Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.

Mit den geförderten Drohnen sollen laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen abgesucht werden, insbesondere nach Rehkitzen. So sollen die Tiere vor dem Mähtod gerettet werden.

Was wird gefördert?

Pro Verein werden laut BMEL bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.

Wer kann Förderung beantragen?

  • Eingetragene Kreisjagdvereine
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben satzungsgemäß die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören

Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 1. und 30. September 2022

Die Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Interessensbekundung) können online bis zum 01. September 2022 gestellt werden. Die Eingangsbestätigung wird anschließend für den Antragsteller im Portal hinterlegt.

Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen der BLE unterschrieben bis 30. September 2022 vorliegen. Neben dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.

Hier geht’s zum Antragsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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