Tierhaltung: Zusatz-Informationen und Tabellen

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Fleisch direkt vermarkten

In der Direktvermarktung bringt Fleisch Umsatz. Doch die rechtlichen und hygieni­schen Anforderungen sind hoch, die Investitionskosten enorm. Wir haben Ihnen zahlreiche Informationen zu den Themen Fleischtransport, Anforderungen an Schlacht- und Zerlegeräume und zu den Voraussetzungen für einen handwerk­lichen Nebenbetrieb zusammengestellt.

(Bildquelle: Leichhauer)

Shootingstar Körnerleguminosen

Der Einsatz von Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupinen und Sojabohnen im Schweinefutter ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Doch die Schwankungsbreite der Inhaltsstoffe ist groß.

finden Sie die Ergebnisse der Prüfung von insgesamt 115 Körnerleguminosen-Proben aus ganz Deutschland. Foto: Leichhauer

(Bildquelle: Wochenblatt)

Lieferschein ab Dezember neu

Jede Lieferung von Tieren an einen Schlachtbetrieb muss von einem Lieferschein bzw. einer Standard­erklärung zur Lebens­mittelketteninformation begleitet werden. Diese ist nun in zwei Punkten zu ergänzen:
Es ist anzugeben, ob eine „amtlich anerkannte Anwendung kontrollierter Haltungsbedingungen“ vorliegt (Ja/Nein).

Es ist anzugeben, ob im Zeitraum von sieben Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel bestanden. Wenn ja, muss der Landwirt zudem das Tier (Kennzeichnung), das Tierarzneimittel und das Datum der Verabreichung in die Standarderklärung eintragen.

Jetzt gilt es, die Änderungen zügig umzusetzen. Denn wenn die Standarderklärung nicht den formalen Anforderungen entspricht, könnte es beim Export Ärger geben – insbesondere mit den Abnehmern aus wichtigen Drittländern. Deshalb wurde im NRW-Landesmarktverband für Vieh und Fleisch vereinbart, dass der neue Lieferschein ab 1. Dezember 2016 verlangt wird. Ab Januar 2017 werden Lieferungen mit der alten Standard­erklärung nicht mehr angenommen!

Welche Änderungen wesentlich sind ist

gezeigt.

Ein Muster finden sie

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Antibiotika-Maßnahmenplan

Die neuen bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit liegen vor. Tierhalter, die überdurchschnittlich viel Antibiotika einsetzen und mit ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreiten, müssen gemeinsam mit ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen. Ein Muster für einen solchen Maßnahmenplan finden Sie

. Foto: Lütke Hockenbeck

(Bildquelle: Wochenblatt)

Generalangriff auf Futtergesellschaften

Schweinemästern, die eine Futterhandelsgesellschaft betreiben, drohen aufgrund einer aktuellen Verfügung der Finanzverwaltung NRW Nachforderungen bei der Umsatzsteuer von bis zu 8 €/verkauftes Schwein – und weitreichende Umstrukturierungen der Fütterung für die Zukunft. Lesen Sie hier die

. (PDF, 573 KB)

Fleischrindernacht in Hamm

Am 6. März 2015 fand in Hamm zum zehnten Mal die traditionelle Schau des Fleischrinder-Herdbuches Bonn (FHB) statt. Eine Übersicht der prämierten Tiere aller Rassen finden Sie in unserer Tabelle. Foto: Schulte