Schutz vor Erosion

Mit Erlass der Erosionsschutzverordnung wurden in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Gebieten zwei Gefährdungsklassen für Wassererosion und eine für Winderosion erlassen.

In diesen Regionen ist die Bodenbearbeitung eingeschränkt. Die Übersichten zeigen, wo die Gebiete liegen: