Die neue Testpflicht

Coronatests für Ihre Mitarbeiter

Ab dieser Woche sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern Coronatests anzubieten, wenn diese nicht von Zuhause aus arbeiten.

Die Testpflicht gilt schon ab einem Auszubildenden oder Mitarbeiter. Dabei haben Sie die Wahl, die PCR- oder Schnelltests von dritten Anbietern durchführen, Antigen-Schnelltest von geschultem Personal, sogenannte PoC-Tests, auf Ihrem Betrieb abnehmen zu lassen oder Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen. Seine Mitarbeiter einfach zu den kostenlosen Bürgertests ins Testzentrum zu schicken statt eigenständig Tests anzubieten, geht nicht.

Unterweisungen, sodass Sie oder ein Mitarbeiter die professionellen Schnelltests durchführen können, bieten etwa Hausärzte, das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter für geschätzt 50 bis 100 € an. Führen Sie als geschulte Person einen...