Corona-Hilfen

Corona-Überbrückungshilfen: ASP ist vom Tisch

Zu den Corona-Überbrückungshilfen in NRW gibt es eine gute Nachricht. Es gab ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Wirtschaftsministerium NRW und den Bewilligungsbehörden.

Das Thema "Coronahilfen" ist so kompliziert wie auch heiß diskutiert, und es ist momentan "Thema Nummer eins" unter den Schweinehaltern in NRW, deren Steuerberatern, bei den Bewilligungsstellen in den Regierungsbezirken und bei den Branchenvertretern.

Leider stockt nicht nur der Geldfluss, zumal ein Teil der Anträge noch immer auf Eis liegt, auch der Informationsfluss stockt. Viele fragen sich, was "eigentlich Phase ist". Die heutige Wasserstandsmeldung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) lässt zumindest darauf schließen, dass nun wieder Bewegung in die Sache kommt.

Abstimmungsgespräch zu Ü-Hilfen

Am vergangenen Freitag gab es nach Angaben des WLV ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Wirtschaftsministerium NRW und den Bewilligungsbehörden (Bezirksregierungen) bezüglich der Überbrückungshilfen (Ü-Hilfe). Dabei habe das Wirtschaftsministerium die Bezirksregierungen in NRW darauf hingewiesen, dass Corona-Überbrückungshilfen nur gezahlt werden, wenn die Umsatzeinbußen Corona-bedingt sind. Sofern der Umsatzrückgang andere Urachen hat, wird die Überbrückungshilfe nicht gezahlt, berichtete heute WLV-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Forstreuter im Rahmen der WLV-Vorstandssitzung.

Anträge sollen wieder bewilligt werden

"Vor diesem Hintergrund werden nun hoffentlich eingegangene Anträge mit dem Verweis auf ,Corona-bedingte Umsatzrückgänge' wieder bewilligt und neue Anträge (Überbrückungshilfe III Plus) können unter der entsprechenden Berücksichtigung der Vorgaben des Wirtschaftsministeriums beantragt werden", kommentierte Forstreuther zuversichtlich.

Anm. der Redaktion: Laut Bundeswirtschftsministerium wird "III plus" weiterhin wie folgt erstattet:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
    (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019).

Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte? Dazu ist in den Frage und Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums zu lesen:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019, 2020 und, soweit vorliegend, 2021
  • Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss 2020
  • Umsatz- Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuererklärung 2019 (und falls vorliegend Umsatz- Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuererklärung 2020)
  • Umsatzsteuerbescheid 2019 (und falls vorliegend, Umsatzsteuerbescheid 2020)
  • Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019 und 2020 und, soweit vorliegend, 2021
  • Bewilligungsbescheide, falls dem Antragstellenden Soforthilfe, Überbrückungshilfe II und oder III, und/oder November-/Dezemberhilfe gewährt wurde.

Der konkrete Umfang der vorzulegenden Unterlagen/Angaben hängt von den individuellen Umständen des Antragstellenden ab, so das Ministerium.

ASP ist vom Tisch

Zur 5% Abschlagsregelung wegen ASP sagte Forstreuther: Die ist vom Tisch. Aus der Bund-Länder-Runde vor zwei Wochen hieß es, dass es in anderen Branchen auch zu keinen entsprechenden Abschlägen käme und dass auch für die Landwirtschaft das allgemeine Antragsverfahren für die Corona-Überbrückungshilfen gelte.

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