Gute Nachrichten für Schweinemäster: Auch das Futter für Mastschweine ist im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig. Bisher war das nur für Sauen- und Ferkelfutter klar.
Unternehmen, die Corona-bedingt zwischen November 2020 und Juni 2021 in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verglichen mit dem gleichen Monat in 2019 erleiden, haben Anspruch auf Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Monat. Betroffene Schweinehalter erfüllen die Voraussetzungen in der Regel für November bis März.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umsatzeinbruch im Fördermonat sowie nach den Fixkosten des Betriebs. Beim Einbruch von 30 bis 50 % werden 40 % der Fixkosten gefördert, bei höheren Einbrüchen bis zu 100 %. Zu den Fixkosten gehören etwa Pachten, Grundsteuern, Kammerbeiträge, Versicherungen, Abschreibungen, Mieten, aber auch Tierarzt- und Futterkosten. Jetzt stellte das Bundeswirtschaftsministerium klar, dass auch das Futter für Mastschweine förderfähig ist.
Zudem verlängern sich Förderzeitraum und Antragsfrist: Sogenannte „Überbrückungshilfe III plus“ gibt es für Einbußen bis Ende September. Details sind noch unbekannt. Anträge stellen können Sie jetzt bis 31. Oktober (vorher: 31.8.). Abschlagszahlungen von bis zu 50 % der beantragten Förderung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie den Antrag bis zum 30. Juni gestellt haben, weiß Steuerberater Felix Reimann aus Münster.