Überbrückungshilfe III

Corona-Hilfe verbessert und verlängert

Auch Schweinemastfutter ist jetzt förderfähig. Zudem verlängert sich die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 31. Oktober 2021.

Gute Nachrichten für Schweinemäster: Auch das Futter für Mastschweine ist im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig. Bisher war das nur für Sauen- und Ferkelfutter klar.

Unternehmen, die Corona-bedingt zwischen November 2020 und Juni 2021 in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verglichen mit dem gleichen Monat in 2019 erleiden, haben Anspruch auf Überbrückungshilfe III für den jeweiligen...