In Osteuropa ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in vielen Ländern verbreitet. Aus Italien wird aktuell ein Ausbruch in Rom in der bislang nicht betroffenen Mitte des Landes gemeldet. Und auch in Deutschland wurden seit dem ersten ASP-Nachweis im September 2020 mittlerweile knapp 4000 Folgeausbrüche amtlich bestätigt.
Verbreitungsgefahr ist groß
Davon sind hauptsächlich die grenznahen Regionen in Brandenburg und Sachsen betroffen. Die Seuche könnte aber auch ganz schnell in den westdeutschen Veredlungsregionen für akute Probleme sorgen. Dr. Jürgen Harlizius vom Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW mahnte deshalb in der vergangenen Woche bei einer Fachtagung in Soest zu Vorsicht und Wachsamkeit.
Weil das ASP-Virus in Fleisch- und Wursterzeugnissen lange infektiös bleibt, geht von derartigen Lebensmittelresten eine Ansteckungsgefahr aus. Das sollten vor allem Betriebe mit osteuropäischen Saisonarbeitskräften im Hinterkopf behalten, falls diese sich mit mitgebrachten Erzeugnissen selbst verpflegen.
Ganz wichtig ist zudem eine funktionierende Hygieneschleuse in den Schweine haltenden Betrieben.
Wenn der Zaun Pflicht wird
Diese gerät spätestens dann in den Blickpunkt der Veterinärbehörden, wenn die ASP hierzulande (gegebenenfalls beim Schwarzwild) ausbricht und großräumige Restriktionszonen ausgewiesen werden. In diesem Fall werden zudem zusätzliche strenge Anforderungen an die Biosicherheit gestellt. Zumindest in den engeren Zonen um den ASP-Ausbruch ist dann nach dem 2021 novellierten europäischen Tierseuchengesetz zwingend eine Betriebseinfriedung vorgeschrieben.
Und das gilt unabhängig von den Größeneinteilungen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung – also nicht erst für Betriebe mit mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätzen bzw. mehr als 150 Sauen ohne Mast. Auch kleinere Bestände sind in Restriktionsgebieten nach Maßgabe der Behörden wildschweinsicher einzufrieden!
Ansonsten wird es im Ernstfall schwierig mit dem Transport der Tiere zur Schlachtung oder dem Verkauf von Mastferkeln in andere Betriebe.
Veterinäramt fragen
Auch wenn die ASP im jetzt beginnenden Sommerhalbjahr vielleicht bei vielen Schweinehaltern nicht unbedingt an erster Stelle steht, lohnt sich vor diesem Hintergrund eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt. So lässt sich ohne Zeitdruck klären, welche Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb noch ergriffen werden müssen, um die Tiere zu schützen und im Seuchenfall handlungsfähig zu bleiben.