Afrikanische Schweinepest

ASP: Gespräche mit Polen zu „Weißer Zone“

Das FLI hat heute den 70. ASP-Fall bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Berlin will mit Polen erneut über das Einrichten einer „Weißen Zone“ verhandeln.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat heute auf dem Bauerntag in Erfurt mitgeteilt, dass sie mit ihrem polnischen Amtskollegen über effektive Wildschweinbarrieren entlang der deutsch-polnischen Grenze gesprochen habe. Dazu soll es in Kürze ein Treffen mit ihren tschechischen und polnischen Amtskollegen in Grenznähe geben. Gespräche zum Bau von zwei festen Zäunen auf deutscher und polnischer Seite mit einer „Weißen Zone" zwischen diesen beiden Barrieren hatte es bereits vor mehreren Monaten gegeben. Deutschland wollte sogar beide Zäune bezahlen. Das Projekt war jedoch von polnischer Seite abgelehnt worden.

70. ASP-Fall bestätigt

Unterdessen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am heutigen Freitag (16.10.20) den 70. Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt. Das Tier war in der Nähe von Neuzelle im Landkreis Oder-Spree erlegt und anschließend untersucht worden. Die Kreisverwaltung im Landkreis Märkisch-Oder teilte zudem mit, dass der doppelreihige Elektrozaun auf der Oderinsel in Küstrin-Kietz am Donnerstag fertiggestellt wurde. Er soll die noch lebenden, aber vermutlich bereits ASP-infizierten Wildschweine am Verlassen der Insel hindern. Diese waren von einer Polizeidrohne vor einer Woche entdeckt worden. Insgesamt wurden anhand der Dohnenaufnahmen etwa 17 tote und 30 lebende Wildschweine auf der Insel gezählt.

Risikofaktor Mensch

Auch in Sachsen-Anhalt wächst die Sorge vor einem Verschleppen der Seuche. Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert sieht dabei die größte Gefahr in der Verbreitung des ASP-Virus durch Menschen, z.B. durch entsorgte Speisereste. Mit dem Magdeburger Verkehrsministerium sei deshalb verabredet worden, die Müllbehälter entlang der großen Verkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt vor Wildschweinen zu sichern und regelmäßig zu leeren.

Die tierhaltenden Betriebe wurden zudem zur strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung aufgefordert, um das Eintragen eines ASP-Erregers in einen Hausschweinebestand zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Gleichzeitig sollen die Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus von ASP betroffenen Ländern belehren, keine Schweinefleisch- und Wildschweinefleischerzeugnisse aus diesen Ländern mitzubringen.