Nebenerwerbslandwirte

Arbeitslos – was nun?

Arbeitslosigkeit war vor Corona kein großes Thema. Jetzt aber fürchten viele um ihren Arbeitsplatz, darunter auch Nebenerwerbslandwirte. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wer schon längere Zeit arbeitslosenversichert war, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sobald er ohne Beschäftigung ist. Können Sie absehen, dass Sie bald arbeitslos werden, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber in Aussicht stellt, Sie weiter zu beschäftigen. Erfahren Sie erst weniger als drei Monate vorher vom Ende der Beschäftigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Es genügt, wenn Sie das Ende etwa telefonisch mitteilen und einen Termin zur persönlichen Meldung vereinbaren. Die Meldung ist keine Voraussetzung für das Arbeitslosengeld, aber wer sich zu spät meldet, wird mit einer einwöchigen Sperrzeit bestraft, bekommt also eine Woche weniger Geld. Die Arbeitslosmeldung dagegen ist Voraussetzung für die Zahlung. Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat oder bald keine Arbeit mehr haben wird. Als arbeitslos gilt auch, wer noch eine oder mehrere Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeiten ausübt, dafür aber weniger als 15 Stunden wöchentlich aufwendet. Sie können sich bis zu drei Monate vor Verlust des Arbeitsplatzes arbeitslos melden, müssen dies aber spätestens am ersten Tag ohne Arbeit tun. Geld wird frühestens vom Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung an gezahlt. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie nur, wenn Sie auch die erforderliche Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate bzw. 360 Kalendertage pflichtversichert, also als Arbeitnehmer tätig waren oder beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld bezogen, ein bis zu drei Jahre altes Kind erzogen oder eine pflegebedürftige Person gepflegt haben.

Geld fließt bis zu zwei Jahre

Wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt davon ab, wie...