Bewerbungsverfahren beim NRW-Landgestüt

Arbeitsgericht Münster weist Klage ab

Die ehemalige Leiterin des Landgestüts NRW in Warendorf, Susanne Schmitt, bewarb sich auf die erneut vakante Stelle der Gestütsleitung. Düsseldorf berücksichtigt ihre Bewerbung nicht. Schmitt klagte.

Susanne Schmitt, ehemalige Leiterin des nordrhein-westfälischen Landgestüts in Warendorf, hat sich auf die erneut vakante Stelle der Leitung des Landgestüts in Warendorf beworben. Weil das für das NRW-Landgestüt zuständige Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf ihre Bewerbung nicht beachtete, klagte die Bewerberin vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht in Münster.

Fristgerecht und ordentlich beworben

Der Posten der Leitung im NRW-Landgestüt war im Zuge der Video-Affäre im April 2021 um die ehemalige Leiterin Kristina Ankerhold wegen nicht pferdegerechten Trainings zweier junger Hengste freigeworden. Ankerhold hatte um Versetzung gebeten. Der Bitte der Beamtin kam das Ministerium im Mai 2022 nach. Bis zur Neubesetzung hat nun Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann die kommissarische Leitung inne.

Der Bewerbungsschluss für nun vakante Stelle war der 11. November 2021. "Ich habe mich ordentlich und rechtzeitig mit meinen vollständigen Unterlagen wie jeder andere Bewerber bzw. jede andere Bewerberin auf die Stelle beworben", bestätigt Schmitt im Gespräch mit dem Wochenblatt.

NRW-Landgestüt Warendorf

Ehemalige Leiterin Susanne Schmitt bewirbt sich ebenfalls

von Rebecca Kopf

Susanne Schmitt (ehemals Schmitt-Rimkus) bestätigt dem Wochenblatt ihre Bewerbung auf die vakante Stelle der Leitung des Landgestüts in Warendorf. Düsseldorf berücksichtigt die Bewerbung nicht.

Nach einigen Wochen fasste die Bewerberin nach eigenen Aussagen in Düsseldorf zum Stand ihrer Bewerbung nach und erhielt die Nachricht, dass ihre Bewerbung bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werde. Also klagte sie vor dem Arbeitsgericht.

Verdacht auf Vorteilsnahme im Amt

Bei dem Termin am Donnerstag vergangener Woche ging es nicht um die Klage auf Wiedereinstellung, sondern um die Nicht-Berücksichtigung bei der aktuellen Ausschreibung der Stelle, die sie, wie Schmitt sagt, wieder besetzen möchte. Es ginge auch nicht um Infragestellung des Landes zur ihrer fachlichen Qualifikation, sondern um die persönliche Eignung der Bewerberin und um Vertrauen im öffentlichen Dienst.

Hintergrund: Schmitt und zwei ihrer Führungskräfte waren im März 2017 vom zuständigen NRW-Umweltministerium wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt fristlos entlassen worden. Der Vorwurf lautete, dass die drei Führungskräfte zum Teil mit ihren Ehepartnern Reisen nach Katar, die von einem dortigen Reitsportzentrum bezahlt wurden, unternommen sowie Pferdehandels- und Beratungsgeschäfte getätigt hätten, für die die drei eigens ein Unternehmen gegründet hatten.

Im Jahr 2019 verurteilte das Amtsgericht Warendorf die drei zu Geldstrafen. Sie gingen in Berufung. Vor dem Landgericht Münster folgten die Beteiligten dem Vorschlag des Gerichts, die Strafverfahren im Jahr 2020 mit Blick "Prozessökonomie" gegen die Zahlung einer Geldauflage (2500 € für Schmitt) endgültig einzustellen.

Unschuldsvermutung, Vertrauensbruch, Nicht-Berücksichtigung

„Die Geldauflage ist dabei juristisch gesehen kein Schuldeingeständnis, sondern dient dazu, das öffentliche Interesse auszuräumen“, erläutert die Agrar-Ingenieurin. Nach §153 a der Strafprozessordnung konnte im Prozess vor dem Landgericht keine Schuld festgestellt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. „Unter diesem Aspekt hätte das Ministerium meine Bewerbung bei der Stellenneubesetzung berücksichtigen müssen“, betont Schmitt.

Der extern bestellte Anwalt des Ministeriums sieht das etwas anders. Nämlich, dass es zwischen Schmitt und dem Ministerium zu einem Vertrauensbruch gekommen sei. Diese Ansicht vertrat auch das Gericht in Münster und wies die Klage ab.

Klage auf Unterlassungsanspruch geändert

Während der Verhandlung in Münster stellte sich heraus, dass das Ministerium sich bereits für einen Bewerber entschieden hatte. Worauf Schmitts Anwalt die Klage dahingehend änderte, dass das Land per neuem Antrag nun auf Unterlassungsanspruch verklagt wird. Damit soll dem beklagten Land untersagt werden, die Stelle als Gestütsleiter zu besetzen, bevor unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes rechtskräftig neu entschieden worden ist. Damit liegt das Einstellungsverfahren auf Eis.

Schmitt legt Berufung ein

Schmitt kündigte gegenüber dem Wochenblatt an, in Berufung zu gehen. „In der Verhandlung wurde nicht berücksichtigt, dass das Verfahren von damals eingestellt ist. Wenn ich keine Schuld habe, warum meint das Land dann, man könne mir nicht vertrauen“, so Schmitt, die das Landgestüt von 1996 bis zu ihrer fristlosen Kündigung 2017 geleitet hat und wieder ins Landgestüt will.

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