Für NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser ist die Verabschiedung der Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 im Bundesrat am Freitag dieser Woche dringend notwendig, um auf Landesebene die Angebote in der Zweiten Säule ohne Verzögerungen weiter planen zu können. Erste Ideen zu Agrarumweltmaßnahmen und deren Prämienhöhen gebe es. Aber erst wenn die EU-Kommission den nationalen Strategieplan geprüft habe, könnte es in die konkrete Ausgestaltung gehen, sagt eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage.
Agrarverwaltung ist auch gefordert
Deshalb hält Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), eine umfassende Bewertung der NRW-Vorschläge für noch zu früh. Für die Landwirte seien bei den Maßnahmen aus der Zweiten Säule ab 2023 aber nicht nur die konkreten Fördersätze, sondern auch die jeweiligen Förderbedingungen und der bürokratische Aufwand ausschlaggebend. Die GAP-Reform stelle nicht nur die Betriebe wegen deutlich steigender Umweltanforderungen vor große Herausforderungen, sondern auch die Agrarverwaltung, da viele Fragen zum Zusammenspiel von Direktzahlungen in der Ersten Säule und flächenbezogenen Maßnahmen der Zweiten Säule weiter nicht geklärt seien. Dies erschwere die Maßnahmenplanung. „Unser oberstes Ziel ist es, in der Zweiten Säule praktikable und attraktive Maßnahmen für alle Regionen, Betriebstypen und -größen in Westfalen-Lippe zu etablieren. Dieses Ziel erfüllt das von Ministerin Heinen-Esser und ihren Fachleuten vorgestellte Maßnahmenpaket grundsätzlich“, erklärt Beringmeier.
Kleine Schläge, mehrjährige Wildpflanzen
Klarer Schwerpunkt der ländlichen Entwicklung bleibe in NRW die Förderung von Umwelt- und Naturschutz, Landschaft und ökologischem Landbau. Geplant sei, bewährte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wie Uferrandstreifen, Blühstreifen und -flächen sowie den Vertragsnaturschutz fortzuführen. Als neue Maßnahmen schlage das NRW-Ministerium unter anderem vor, die Bewirtschaftung von kleinen Ackerschlägen und den Anbau mehrjähriger Wildpflanzen zu fördern. Als wichtiges Signal gerade für Betriebe im Mittelgebirge wertet der WLV die Beibehaltung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
AFP und Tierwohlförderung bleibt
Fortgeführt werden sollen das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Tierwohlmaßnahmen. „Tierwohl und Bauernwohl sind untrennbar. Die Förderung von Weide- und Strohhaltung ist wichtig, um diese gesellschaftlichen Leistungen ausreichend zu honorieren. Unerlässlich sind attraktive Prämien, aber auch bürokratische Vereinfachungen zum Beispiel im Umgang mit Tieren, die im Stall bleiben müssen“, sagt Beringmeier, der zugleich die WLV-Forderung nach Förderung der Weidehaltung auch für Mutterkühe und kleine Wiederkäuer bekräftigt.
Kritik am Grünland-Angebot
Kritisch sieht der WLV das aus seiner Sicht unzureichende Förderangebot für Grünland in den GAP-Planungen insgesamt. Hier sei aber vor allem der Bund gefordert. „Wir erwarten, dass die Entscheidungsträger in Berlin nicht nur die unzureichende Honorierung von Grünland mit seiner großen Bedeutung für Ökologie und Klimaschutz feststellen, sondern auch zügig Korrekturen insbesondere an den Öko-Regelungen in der Ersten Säule vornehmen!“