Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte

Zahl der Beitragszahler sinkt jährlich um 3 %

Wie aus dem gestern beschlossenen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte bis 2031 hervorgeht, sinkt die Zahl der Beitragszahler rund 3 % im Jahr. Die monatlichen Beiträge steigen.

Die Zahl der Beitragszahler in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wird weiter spürbar abnehmen. Wie aus dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Lagebericht über die AdL 2021 hervorgeht, rechnet die Bundesregierung nach Angaben des Pressedienstes AgE bis 2031 mit einem Rückgang von jeweils rund 3 % im Jahr. Zum Stichtag 30. Juni 2021 gab es noch rund 171 000 Beitragszahler. Ende des Jahres 2031 werden es schätzungsweise knapp 127 000 sein.

Beiträge steigen

Die monatlichen Beiträge in der AdL steigen den Berechnungen zufolge im Westen von derzeit 258 € bis zum Jahr 2025 auf 319 € und anschließend bis 2031 auf 437 €. Für Ostdeutschland erwartet die Bundesregierung einen Anstieg der Monatsbeiträge von derzeit 245 € auf 319 € im Jahr 2025. Damit ist der Alterskassenbeitrag zwischen Ost und West gleich. Im gleichen Zeitraum steigen auch die Beitragszuschüsse.

Rentenbestand rückläufig

Weiter abnehmen wird der Bundesregierung zufolge auch der seit Jahren rückläufige Rentenbestand. Trotzdem steigen die im Vorausberechnungszeitraum bis 2031 an. Diese unterschiedliche Entwicklung ist auf die künftigen Rentenanpassungen zurückzuführen, deren Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird. Um zu verhindern, dass die finanziellen Folgen des Strukturwandels die Beitragszahler überfordern, trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL. Dadurch wird gleichzeitig sichergestellt, dass die Rentner in der AdL an der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben.

Abschaffung der Hofabgabeklausel

Als bedeutendste Änderungen nannte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente. Damit können die Berechtigten nunmehr auch dann eine Rente beziehen, wenn sie ihr landwirtschaftliches Unternehmen weiter bewirtschaften.

Des Weiteren wies Klöckner wies im Zuge der Veröffentlichung des Berichts darauf hin, dass in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss spürbar angehoben und dynamisch ausgestaltet worden seien. Damit sei der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen solchen Zuschuss deutlich erweitert worden.

„Die Anpassungen waren mir ein besonderes Anliegen, für das ich mich mit unserem Ministerium eingesetzt habe“, betonte Klöckner. Davon profitierten vor allem Landwirte mit geringem Einkommen.

Lagebericht erscheint alle vier Jahre

Der Lagebericht über die AdL erscheint alle vier Jahre und enthält aktuelle Informationen über die Zahl der Versicherten und Leistungsempfängerinnen bzw. Leistungsempfänger sowie über die Einnahmen und Ausgaben des Systems der Alterssicherung der Landwirte. Außerdem werden Ergebnisse von Modellrechnungen zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben in den künftigen zehn Kalenderjahren vorgestellt.

Der Bericht wird in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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