Verpflichtende Herkunftskennzeichnung

Wissen, wo’s herkommt - Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

Die Forderung nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel wird immer lauter. Was kann sie leisten? Und was ist rechtlich überhaupt möglich?

Die Forderung nach einer verpflich­tenden Herkunftskennzeichnung ist nicht neu. Neu scheint jedoch die Häufig­keit mit der verschiedene Akteure mehr Transparenz im Lebensmittel­handel einfordern. Während ihrer Proteste Ende Januar forderten die demonstrierenden Landwirte eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel und die darin verarbeiteten Rohstoffe. Verbraucherschützer stoßen seit Jahren ins ­selbe Horn und verlangen mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden. Noch relativ jung ist die Idee des „Deutschland-­Bonus“. Der Deutsche Bauernverband (DBV) möchte mit Lebensmittelhandel und -industrie eine Kennzeichnung aus der Taufe heben. Diese soll deutsche Produkte mit hohen, in Deutschland geltenden Standards und einem gewissen Preisaufschlag verknüpfen. Wie passen solche Forderungen in die aktuelle Gesetzeslage?

Wer regelt was?

Grundsätzlich regelt die EU mit der Lebensmittelinformations-Verordnung (LIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Auch die Herkunftskennzeichnung ist in dieser Verordnung geregelt. Bei ihrer Umsetzung haben die EU-Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum. Die Liste unten zeigt, auf welchen Produkten die Herkunft verpflichtend gekennzeichnet sein muss. Man erkennt: Für die meisten frischen Produkte ist eine Angabe der Herkunft verpflichtend. Laut DBV-Situationsbericht generiert der Lebensmittelhandel in Deutschland jedoch satte 80 % seines Umsatzes mit verarbeiteten Produkten. Bis auf wenige Ausnahmen muss das Ursprungsland der Zutaten darauf nicht gekennzeichnet sein. Ein Beispiel: Der Schlachter muss beim verpackten Schweinenacken­steak das Ursprungsland angeben. Würzt oder mariniert er das Nackensteak, bedarf es keiner Ursprungskennzeichnung mehr.

Erzeuger verärgert

Das ärgert Erzeuger, denn so kommen zum Beispiel Käfigeier aus Polen oder Früchte aus Fernost „unerkannt“ in deutsche Back- und Molkereiwaren. Bei Konsumeiern ist die Käfighaltung seit Einführung der Kennzeichnungspflicht praktisch nicht existent. Durch den ­Ei-Code erkennen Verbraucher unkompli­ziert das Ursprungsland und die Haltungsform. Bei verarbeiteten Eiern gibt es diese Möglichkeit nicht. Die EU-Kommission hat die Regelungen für verarbeitete Produkte am 1. April 2020 verschärft. Seitdem muss die ­Herkunft der primären Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln kenntlich gemacht werden. Allerdings nur dann, wenn diese von der Herkunftsangabe des eigent­lichen Lebensmittels abweicht. Ein weiteres Beispiel: Enthält ein...