Welche Gebiete sind im Dünge-Korsett?

Bis Jahresende muss die Landesregierung NRW die besonders mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiete neu ausweisen. Hier gelten ab 2021 schärfere Düngeregeln. Ein Überblick zum aktuellen Diskussionsstand.

Die neue Düngeverordnung 2020 ist am 1. Mai in Kraft getreten. Die verschärften Düngeregeln in den belasteten Gebieten gelten aber erst ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin müssen die Bundesländer die besonders mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiete neu ausweisen. Eine Verwaltungsvorschrift soll das bundesweit einheitlich regeln. Einen Entwurf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium an die Länder und Verbände übermittelt. Der Vorschlag ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Deshalb sind noch Änderungen möglich. Wir stellen den Entwurf mit Stand vom 22. Juni kurz vor.

Was gilt für Nitrat-belastete Gebiete?

Das Verfahren, um die mit Nitrat belasteten Gebiete auszuweisen, gliedert sich in drei Schritte:

Erfassung: Zunächst erfasst die Landesregierung die Nitratimmissionen über die Grundwassermessstellen. Hierfür müssen die Bundesländer ein sogenanntes Ausweisungsmessnetz einrichten. Dieses umfasst insbesondere die Messstellen für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL-Messstellen). Gefordert ist mindestens eine Messstelle pro 50 km². Für Nordrhein-Westfalen reichen die bisher mehr als 1500 genutzten WRRL-Messstellen aus.

Zusätzlich schreibt die Verwaltungsvorschrift verschiedene Mindestanforderungen an die Messstellen vor, zum Beispiel Datenverfügbarkeit, Ausbauzustand oder Vorgaben für die Probenahme. Mit den Messstellen ermittelt die Landesregierung dann unbelastete und belastete Gebiete von Grundwasserkörpern. Im Unterschied zur bisherigen Ausweisungspraxis steht damit nicht mehr der chemische Zustand bezüglich Nitrat der Grundwasserkörper im Fokus, sondern die Nitratkonzentrationen an den Messstellen. Die Folge: Künftig sind auch ein­zelne Messstellen in einem „grünen“ Grundwasserkörpern entscheidend, die den Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter überschreiten oder ­eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 mg/l und einen steigenden Trend aufweisen.

Ausgehend von den Nitratkonzentrationen der Messstellen grenzt die Landesregierung belastete bzw. unbelastete Gebiete ab. Dabei zieht sie keinen pauschalen Radius um eine Messstelle....