Umsatzsteuer

Vorsteuerpauschale 9,5 % zum 1. Januar 2022

Das Bundesfinanzministerium will den Durchschnittssatz für pauschalierende Betriebe bereits ab 1. Januar 2022 auf 9,5 % senken. Es ist sinnvoll, viele Lieferungen noch dieses Jahr zu tätigen.

Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte soll zum 1. Januar 2022 von derzeit 10,7 % auf 9,5 % abgesenkt werden. Die Bundesregierung will den Satz jedes Jahr aufs Neue prüfen und bei Bedarf zu ändern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Für betroffene Landwirte ist es sinnvoll, viele Lieferungen noch dieses Jahr zu tätigen.

Gesetztentwurf beschlossen

Mittwoch vergangener Woche beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerpauschalierung (‚Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht‘). Federführend zuständig für das Gesetz ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Der Fiskus rechnet mit Steuermehreinnahmen von 95 Mio € pro Jahr. Jetzt muss der Bundestag noch über die Steuererhöhung entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Regierungsentwurf sieht vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte von derzeit 10,7 % zum 1. Januar 2022 auf 9,5 % abgesenkt wird.
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