Erst gab es Serverprobleme, dann explodierte die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Wenige Stunden nach Start der Antragstellung am 11. Januar waren die im ersten Halbjahr 2021 zur Verfügung stehenden 72,5 Mio. € an Fördermitteln für Maschinen bereits ausgeschöpft. Daher teilte die Rentenbank mit, dass für das erste Halbjahr zwar noch Anträge auf Förderung von Wirtschaftsdüngerlagern, für die 26 Mio. € zur Verfügung stehen, und für die Gülleseparierung (5 Mio. €) möglich sind, Anträge für den Kauf von Maschinen aber erst wieder ab Juli 2021 gestellt werden können.
Die Antragsteller kommen aus ganz Deutschland, insbesondere auch kleinere und mittlere Betriebe wollen die Förderung nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Anspruch nehmen.
Eingereichte Anträge verfallen nicht
Eingegangene, förderfähige Anträge, die aufgrund ausgeschöpfter Bundesmittel innerhalb eines Halbjahres nicht zum Zuge kommen, werden nach Angaben der Rentenbank in den folgenden Halbjahren in der Reihenfolge ihres Eingangs vorrangig berücksichtigt, solange Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen.
Bund will Geld nachschießen
Julia Klöckner äußerte sich begeistert: „Mit unserem Programm haben wir den richtigen Nerv bei den Landwirten getroffen, das freut mich sehr. Das überwältigende Interesse zeigt ihre hohe Innovationsbereitschaft sowie ihre große Offenheit für den Transformationsprozess: Mit modernster Technik bringen wir den Schutz des Klimas und der Umwelt zusammen mit der Sicherung von Ernten und Erträgen. Dass so viele investieren wollen, ist ein klares Standortbekenntnis der Landwirtschaft zu Deutschland. Diesen Schwung wollen wir aufrechterhalten. Deshalb ziehe ich gerne weitere Mittel vor.“ Die Bundesministerin plant daher, die Möglichkeit zu schaffen, dass Landwirte bereits zeitnah auch die Mittel für die genannten Förderbereiche abrufen können, die ursprünglich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen sind.
Zustimmung vom Bauernverband
Auch Joachim Rukwied vom Deutschen Bauernverband sieht einen großen Bedarf für zusätzliche Mittel: „Wir sehen, dass es einen erheblichen Teil der Landwirte gibt, die diese Technik zum Schutz der Umwelt und des Klimas nachfragen. Das Bewerbungsverfahren war wie ein Lotteriespiel – ein Großteil ist nicht zum Zug gekommen. Wir brauchen jetzt Lösungen für alle Interessierten.“
Das sagt die Beratung
Wir haben Bernhard Gründken, Finanzierungsexperte bei der Landwirtschaftskammer NRW, gefragt, wie er die Chancen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ einschätzt und was Landwirte bei der Beantragung beachten sollten.
Wochenblatt: Wem bieten sich Chancen?
Gründken: Die Förderung ist attraktiv: Landwirte bekommen 40 %, Pauschalierer ca. 47 % der Nettoinvestitionssumme, da die 40 % sich bei ihnen vom Bruttobetrag berechnen. Den Rest müssen Sie über einen Rentenbankkredit finanzieren. Lohnunternehmer und Maschinenringe erhalten 20 %.
Trotzdem: Überlegen Sie zunächst, ob die Anschaffung überhaupt in Ihre langfristige Strategie passt. Behalten Sie Ihre Tiere langfristig, sodass ein neuer Güllebehälter lohnt? Ist es sinnvoll, in eine eigene Pflanzenschutzspritze zu investieren, wenn z. B. der Nachbar die Flächen mitspritzen kann? Lohnt es, mit einem neuen Güllefass wieder selbst Gülle zu fahren?
Was wird gefördert?
Den Zuschuss erhalten Sie für Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung und zum exakten Ausbringen von Wirtschafts-, Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln, also für z. B. Schleppschuhverteiler samt Güllefass. Auch z. B. Hacken und GPS-gesteuerte Düngerstreuer werden gefördert, genauso wie Gülleseparationsanlagen und abgedeckte Güllebehälter. Eine Positivliste der geförderten Technik finden Sie auf der Homepage der Rentenbank. Bezuschusst werden nur neue, keine gebrauchten Maschinen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Z. B. beim Kauf eines Güllefasses für 100.000 € netto bzw. 119.000 € brutto bekommen optierende Landwirte 40.000 €, Pauschalierer 47.600 €. Achtung: Pauschalierer, die in den nächsten Jahren freiwillig oder unfreiwillig – weil sie über 600.000 € Umsatz haben – in die Regelbesteuerung wechseln, bekommen zwar anteilig die Vorsteuer zurück, müssen aber anteilig die Förderung, die auf die Umsatzsteuer entfallen ist, erstatten.
Worauf sollten Landwirte beim Beantragen achten?
Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank. Besorgen Sie sich drei Angebote, um den finanziellen Rahmen abzuschätzen. Zum Bauen ist eine Baugenehmigung nötig. Den Zuschussantrag können Sie auf der Homepage der Rentenbank stellen und den Ausdruck Ihrer Bank geben. Die leitet diesen und den für das Darlehen an die Rentenbank weiter. Zur Förderung der Umsatzsteuer brauchen Sie eine Bestätigung des Steuerberaters, dass Sie pauschalieren. Finanzieren Sie nicht zu kurz, sondern entsprechend der Nutzungsdauer, also z. B. Güllefässer und Technik über 8–10 Jahre, Güllebehälter über 20 Jahre. Kaufen oder bauen dürfen Sie erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid haben.
Erwarten Sie einen „Run“ auf die Fördermittel?
Ja. Erstmals gibt es Zuschüsse für Güllefässer mit entsprechendem Verteiler. Das werden viele Landwirte und Lohnunternehmer nutzen. Auch für PSM-Spritzen gab es bisher nichts. Güllebehälter förderte NRW schon bisher über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP). Da könnte z.B. aus Bayern eine hohe Nachfrage kommen.
Sollten Investitionswillige sich demnach beeilen?
Die Nachfrage ist hoch: Die Mittel für Maschinen der Außenwirtschaft für das erste Halbjahr waren nach wenigen Stunden der Beantragung ausgeschöpft. Die Fördersumme verteilt sich aber auf vier Jahre. Das bietet später erneut die Chance auf Bewilligungen. Andererseits gibt es kaum Alternativen: Bisher wurden Hacken und Güllebehälter über das AFP gefördert. Das neue AFP steht vermutlich erst im März/April, startet ca. im Juni. Fest steht aber schon, dass hier Zuschüsse entfallen, genau wie die Förderung von Schleppschuhverteilern, Injektions- oder Schlitztechnik über das Landesprogramm zur Emissionsminderung. Weiter mit 70 % gefördert werden soll darüber aber die feste Abdeckung bestehender Güllebehälter.
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