Umsatzsteuer-Pauschalierung: Ab 600.000 € in Regelbesteuerung

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Jahr ab Januar 2022 nicht mehr pauschalieren dürfen. Steuerberater Arno Ruffer im Interview.

Wochenblatt: Bis zu 10.000 Betriebe in Deutschland müssen ab Januar 2022 wahrscheinlich in die Regelbesteuerung wechseln, weil sie die Umsatzgrenze von 600.000 € pro Wirtschaftsjahr überschreiten. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft? Warum beugt sich Berlin ausgerechnet jetzt dem Druck aus Brüssel?

Arno Ruffer: Die abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat sind dem Vernehmen nach in der 51. Kalenderwoche, die vom 14. bis 18. Dezember läuft, geplant. Das Gesetz tritt dann nach Unterzeichnung durch den Bundes­präsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt – wahrscheinlich noch vor Jahresende 2020 – in Kraft. Dazu ist übrigens die Zustimmung der Europäischen Kommission nicht notwendig.

Berlin musste dem Druck aus ­Brüssel nachgeben, weil die EU-Kommission die Vereinbarkeit der derzeitigen Pauschalierung mit den Vorgaben des Unionsrechts bezweifelt. Die Kommission hat deswegen Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen-­Gerichtshof erhoben. Mit der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass sich das Klageverfahren erledigen wird.

Insbesondere Schweinemäster und Sauenhalter, die bislang ihr Schlachtvieh bzw. die Ferkel mit 10,7 %...