Stallbau

Tierwohl: NRW erhöht Zuschüsse

Beschäftigungsmaterial für Schweine, Gummiböden für Kälber und Mastbullen: NRW erhöht die Zuschüsse für Investitionen in Tierwohl. Lesen Sie hier, wofür es mehr Fördergeld gibt - und was zu beachten ist.

Nordrhein-Westfalen will im Rahmen des Corona-Konjunktur-Programms NRW die Tierwohlmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben deutlich erhöhen. Aus diesem Grund können Landwirte ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen. Gefördert werden Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen, offene Tränken in Schweineställen, Scheuerbürsten, Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen und die Nachrüstung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen im Bereich der Kälber- und Mastbullenhaltung. Bei der Nachrüstung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen ist in der Mastbullenhaltung ein Mindestumfang von 2,25 m² je Mastbulle einzuhalten. Bei der Kälberhaltung ist die gesamte Bucht mit den Bodenbelägen nachzurüsten.

Alle genannten Vorhaben sind inklusive Montagekosten förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Planungs- und Vorbereitungsleistungen, der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie das Mieten, Pachten oder Leasen von Gegenständen.

40 % Zuschuss

Einen Antrag auf Gewährung der Zuschüsse können landwirtschaftliche Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, einreichen. Gefördert werden nur landwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz und Investitionsstandort in NRW. 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionsausgaben werden als Zuschuss gewährt. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.000 €. Die Förderung ist begrenzt auf den nach Verordnung 1408/2013 (De-minimis-Beihilfen) festgelegten Höchstbetrag von 20.000 € Zuschuss in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.

Details zur Förderung

Für alle oben aufgeführten Vorhaben zum Tierwohl in bestehenden Tierhaltungsanlagen ist ein Antrag nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.

Die Antragstellung ist nur mit einer Unternehmernummer möglich. Landwirtschaftliche Unternehmen verfügen in der Regel über die ELAN-Antragstellung bereits über eine solche Nummer. Alle Antragsteller, welche noch nicht über eine Unternehmernummer verfügen, müssen diese vor Antragstellung diese bei ihrer zuständigen Kreisstelle beantragen.

Im Rahmen der Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote je Gewerk zur Kosten Plausibilisierung einzureichen. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach erteilter Bewilligung begonnen werden.

Im Jahr 2020 können aktuell nur Anträge bewilligt werden, die inklusive Lieferung und Zahlung spätestens zum 13.Dezember 2020 umgesetzt sind. Vorhaben, die erst im nächsten Jahr umgesetzt werden, erhalten in 2021 die entsprechende Bewilligung. Alle Formulare sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung.