Das letzte zusammenhänge Waldstück vor Ort zerstückeln und mehr als 30 ha wertvollen Ackerboden aus der Produktion nehmen für eine 3,2 km lange Ortsumgehung, die schlussendlich mitten im Ort enden würde? Für Landwirt Jürgen Greven aus Hückelhoven im Kreis Heinsberg ist das Vorhaben der Bezirksregierung Düsseldorf und von Straßen NRW reiner Irrsinn: "Erstens, ist die Verkehrsbelastung mit der Autobahn 46 und dem Ende der Zeche in unserem Ort heute sehr gering und zweitens, wo bleibt die Entlastung, wenn eine Umgehungsstraße im Ort endet?" Jetzt ist das Vorhaben vom Tisch. Der Landwirt gewann gestern am 21. November 2022 vor dem Oberverwaltungsrecht (OVG) NRW in Münster.
Ackerflächen für neue Strasse
Jürgen Greven ist Eigentümer und Pächter von Flächen, die für den Neubau der Ortsumgehung benötigt werden. Die Pläne für den Bau der neuen Straße „L 364n“ liegen bereits seit dem Jahr 2004 in der Schublade. Seitdem kämpft der 63-jährigen Ackerbauer gegen das Vorhaben "Neubau einer Ortsumgehung in Hückelhoven". Bereits in den Jahren von 2005 bis 2009 hatte er vor dem Verwaltungsgericht (VG) Aachen gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und knapp zehn Jahre später reichte er eine Feststellungsklage beim VG Aachen ein.
Zwei Fälle verloren
Beide Fälle hat Greven verloren. Die Verfahren gegen die Bezirksregierung Düsseldorf und Straßen NRW haben ihm Geld, Zeit und Nerven gekostet. Aber aufgegeben hat er trotz des politischen Drucks nicht. Das VG Aachen hatte die Berufung zugelassen und der Landwirt nutzte seine Chance.
Flächenkauf statt Spatenstich?
Er zog gegen das Land NRW vor das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) und argumentierte, dass das Vorhaben mit Ausnahme eines im Jahr 2018 gebauten Kreisverkehrs an der Anschlussstelle zur A 46 nicht verwirklicht worden ist und das beklagte Land von der Möglichkeit, die Frist um weitere fünf Jahre zu verlängern, keinen Gebrauch gemacht habe. "Lediglich wurden im Jahr und 2007 und 2010 weitere Flächen gekauft. Ebenfalls in dem Jahr wurde ein Flurbereinigungsverfahren angestoßen und zwei Bäume gefällt", erzählt Greven. Seiner Ansicht nach markiert ein "symbolischer Spatenstich" den Startschuss für Bauvorhaben in dieser Größenordnung, aber nicht etwa ein Flächenerwerb. "Das ist mir suspekt", betont er.
Erfolg für Landwirt vor dem OVG NRW
Seiner Argumentation schloss sich das OVG NRW an. Gestern gab der 11. Senat des OVG der Klage des Ackerbauers statt: Die Ortsumgehung in Hückelhoven darf nicht mehr gebaut werden, weil nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fünfjahresfrist mit der Durchführung begonnen wurde.
Fünfjahresfrist nicht gewahrt
In der Mitteilung des OVG heißt es wörtlich: "Ein im Jahr 2007 erfolgter Erwerb von für die Umsetzung des Vorhabens benötigten Grundstücken im Umfang von etwa 5 ha angesichts des damals noch laufenden Klageverfahrens war auch nicht geeignet gewesen, die Fünfjahresfrist zu wahren. Das nach Abschluss des Klageverfahrens erfolgte Flurbereinigungsverfahren Hückelhoven II im Jahr 2010 konnte die Frist ebenfalls nicht wahren. Dass für die Vorbereitung der Baufläche im Jahr 2010 zwei Bäume gefällt worden sind, reicht angesichts der geringfügigen Bedeutung für die Verwirklichung des Vorhabens ebenfalls nicht aus." Auch ein weiter Kauf über rund 2300 m2 im Jahr 2014 reichte für die Fristverlängerung nicht. Denn im Verhältnis zur benötigten Fläche von insgesamt etwa 20,9 ha stellte diese Fläche nur einen geringen Teil dar.
Langer Atem zahlt sich aus
Greven freut sich. "Am Ende zahlte sich ein guter Rechtsbeistand und ein langer Atem aus", kommentiert der 63-Jährige die Entscheidung des OVG in Münster. Aber noch ist die Kuh aber nicht endgültig vom Eis. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen (Aktenzeichen: 11 A 3457/20 (VG Aachen, 10 K 618/18).
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