Landwirt gewinnt vor Oberverwaltungsgericht NRW

Stopp für Ortsumgehung in Hückelhoven

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gab einem Landwirt aus dem Kreis Heinsberg Recht. Die Ortsumgehung in Hückelhoven darf nicht mehr gebaut werden.

Das letzte zusammenhänge Waldstück vor Ort zerstückeln und mehr als 30 ha wertvollen Ackerboden aus der Produktion nehmen für eine 3,2 km lange Ortsumgehung, die schlussendlich mitten im Ort enden würde? Für Landwirt Jürgen Greven aus Hückelhoven im Kreis Heinsberg ist das Vorhaben der Bezirksregierung Düsseldorf und von Straßen NRW reiner Irrsinn: "Erstens, ist die Verkehrsbelastung mit der Autobahn 46 und dem Ende der Zeche in unserem Ort heute sehr gering und zweitens, wo bleibt die Entlastung, wenn eine Umgehungsstraße im Ort endet?" Jetzt ist das Vorhaben vom Tisch. Der Landwirt gewann gestern am 21. November 2022 vor dem Oberverwaltungsrecht (OVG) NRW in Münster.

Ackerflächen für neue Strasse

Jürgen Greven ist Eigentümer und Pächter von Flächen, die für den Neubau der Ortsumgehung benötigt werden. Die Pläne für den Bau der neuen Straße „L 364n“ liegen bereits seit dem Jahr 2004 in der Schublade. Seitdem kämpft der 63-jährigen Ackerbauer gegen das Vorhaben "Neubau einer Ortsumgehung in Hückelhoven". Bereits in den Jahren von 2005 bis 2009 hatte er vor dem Verwaltungsgericht (VG) Aachen gegen den...