EU-Agrarpolitik

Stilllegung im Rahmen der GAP erst 2024

Erst im Jahr 2024 sollen Landwirte die 4-%-Stilllegung und den Fruchtwechsel im Rahmen der GAP vorweisen müssen. Bundesminister Özdemir sprach sich am Samstag für die EU-Ausnahmen aus.

Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir (Grüne), will die von der EU-Kommission genehmigten Ausnahmen zur Stilllegung von 4 % des Ackerlandes und dem Fruchtwechsel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 nutzen. In einer Presseerklärung sprach er am Samstag von einem Vorschlag an die Länder. Das heißt, die Bundesländer müssen Özdemirs Angebot noch zustimmen.

Stilllegung aussetzen

Özdemirs Vorschlag sieht vor, dass die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebes erst im Jahr 2024 greifen soll. Flächen, die bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren, sollen von der Ausnahme ausgenommen sein.

Auch die Regeln zum verpflichtenden Fruchtwechsel sollen Landwirte erst ein Jahr nach Beginn der neuen GAP-Periode einhalten müssen, so Özdemir.

Zustimmung der Länder wahrscheinlich

Nach den Diskussionen auf der Sonder-Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche gilt die Zustimmung der...