Verwaltungsgericht Düsseldorf

Schermbeck: Wölfin Gloria darf nicht "entnommen" werden

Ein Tierhalter scheiterte heute vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seiner Klage, mit der er den Abschuss einer Wölfin im Raum Schermbeck erreichen wollte.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute die "Entnahme" der Wölfin GW 954f ("Gloria") abgelehnt. Damit scheiterte ein Tierhalter mit seiner Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Wesel. Wie das Düsseldorfer Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft mitteilte, folgte das Verwaltungsgericht der Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der gutachterlichen Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW). Demnach könne eine Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nicht belegt werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe überdies bestätigt, dass bislang nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich die Wölfin auf das Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen spezialisiert habe. Übergriffe auf Haus- und Nutztiere erfolgen nach Angaben des Düsseldorfer Ministeriums "im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet".

"Kein ernster wirtschaftlicher Schaden für Schafhalter"

Bestätigt habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch, dass vor einem Abschuss eines Wolfes der Einsatz von Alternativen zu prüfen sei. Dazu gehört die Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere Zäune. Diese Alternativenprüfung gebe das Bundesnaturschutzgesetz zwingend vor, teilte das Düssseldorfer Ministerium mit. "Vor diesem Hintergrund drohe bei Realisierung dieser Maßnahmen kein ernster wirtschaftlicher Schaden für Schafhalter, die die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verwirklichen."

Mit Unterstützung des Landes und des Kreises Wesel seien bereits Herdenschutzhunde eingesetzt und nächtliches Aufstallen "erfolgreich" in Betrieben in Schermbeck umgesetzt worden. Seitdem gebe es an den entsprechenden Weiden keine Übergriffe mehr.

Heinen-Esser: Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf

Ministerin Ursula Heinen-Esser wird in der Pressemitteilung ihres Hauses mit diesen Worten zum Vorgang zitiert: „Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat. Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist die Arbeit jedoch nicht gemacht. Um die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf sicherzustellen, ist es unerlässlich, den empfohlenen Herdenschutz auf der gesamten Fläche des Wolfsgebiets Schermbeck möglich zu machen. Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort, wo die Zäunung bisher nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und Herdenschutzhunden zu prüfen."

Gemeinsames Ziel aller Beteiligten müsse es sein, sowohl den Wolf, als auch die Weidetiere zu schützen, so Heinen Esser. "An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei."

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