Saisonarbeit: Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung

Das Bundeskabinett hat auch für 2021 eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage beschlossen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch dieses Jahr die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet. Das wurde gestern im Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundesministerium (BMEL) mitteilte.

Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (also vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen. Das BMEL möchte damit insbesondere den Obst- und Gemüseanbau unterstützen, da Deutschland schon rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse importiert.

Ausnahmeregelung

Andererseits wird durch die geringere Personalfluktuation das Infektionsrisiko verringert. Bundesministerin Julia Klöckner betont: „Wenn ausländische Saisonarbeitskräfte länger in den Betrieben bleiben dürfen, reduziert das den Personalwechsel und die Mobilität – es ist ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Zugleich hilft es den Betrieben bei Ernte und Aussaat. So ist sichergestellt, dass die Bevölkerung auch dieses Jahr trotz Corona gut mit heimischen Produkten versorgt ist.“ Für Bundesministerin Julia Klöckner ist jedoch klar: Die Ausweitung muss eine pandemiebedingte Ausnahme bleiben und darf nicht zur Dauerregelung werden.

Krankenversicherung

Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll für diese Beschäftigten eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden.

Als privat krankenversichert soll ein kurzfristig Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.

Rechtssicherheit für Arbeitgeber

Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber. Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung beraten.