Vorsteuerpauschale

Nun doch zum 1. Januar 2022 runter auf 9,5 %?

Die Bundesregierung plant die Vorsteuerpauschale von 10,7 auf 9,5 % senken. Nun wird vorgeschlagen, die Absenkung schon zum 1. Januar 2022 umzusetzen.

Anders als viele Branchenvertreter erwarten haben, könnte die Bundesregierung den Pauschalierungssatz für Landwirte von aktuell 10,7 % doch schon zum 1. Januar 2022 auf 9,5 % senken – und nicht erst zum 1. Januar 2023. Entschieden ist aber noch nichts.

Referentenentwurf liegt vor

Grund für den zeitlichen Vorzug: Am Montag, dem 4. Oktober 2021, hat das Bundesministerium der Finanzen die Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht angehört. Stellungnahmefrist war bis zum 5. Oktober 2021.

Der Gesetzesentwurf sieht die Absenkung der Vorsteuerpauschale zum 1. Januar 2022 von 10,7 % auf 9,5 % vor. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission Deutschland aufgefordert hat, die Vorsteuerpauschale zum 1. Januar 2022 an die neue Zahlengrundlage der drei Wirtschaftsjahre 2017/18, 2018/19 und 2019/20 anzupassen, ansonsten wird das EuGH-Vertragsverletzungsverfahren fortgeführt, erklärt Arno Ruffer, Rechtsanwalt, Steuerberater, BSB-GmbH Landwirtschaftliche Buchstelle. Weiter ist vorgesehen, jährlich durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt jeweils bis zum 30. September die Vorsteuerpauschale festzusetzen.

Bundestag muss sich erst konstituieren

Ob es nun aber tatsächlich der 1. Januar 2022 wird oder doch erst der 1. Januar 2023, hängt auch davon ab, wann sich der Deutsche Bundestag nach der Bundestagswahl konstituieren wird und wann er sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen wird, so Ruffer.

Aktualisierung der Meldung: 12.10.21: 8.36 Uhr: Neben der ersten Lesung sei noch eine zweite und dritter Lesung von Gesetzen erforderlich, zudem die Anhörung des Bundesrates und schließlich dessen Zustimmung. Das Bundeskabinett befasst sich mit dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 20. Oktober 2021.

Auswirkung für Landwirte

Für die Landwirte hat die Absenkung teils dramatische Auswirkungen. Lesen Sie den Beitrag "Retten Sie die Vorsteuer des nächsten Mastdurchgangs".

Hinzu kommt: Landwirte mit mehr als 600 0 00 € Umsatz pro Jahr dürfen künftig nicht mehr pauschalieren. Welche Folgen das hat, wer betroffen ist, und was zu tun ist, lesen Sie hier: "Die neue Pauschalierungsgrenze".