Klimaschutz

NRW: Neue Klimagesetze

Klimaschutz, Klimaanpassung und Abstände zu Windenergieanlagen: Mit drei neuen Gesetzen möchte das Land NRW die Pariser Klimaziele erreichen.

In der vergangenen Woche hat der NRW-Landtag drei Gesetze verabschiedet. Das Klimaschutzgesetz greift die Ziele des Bundes auf und gibt vor, dass die Treibhausgas-Emissionen in NRW bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 % und bis 2040 um 88 % sinken sollen. 2045 soll das Land treibhausgasneutral wirtschaften. Für die Umsetzung stellt das Land 100 Mio. € an zusätzlichen Fördermitteln bereit.

Über das neue Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ sollen im Gebäudebereich zum Beispiel Photovoltaik und Speicher sowie Energiesysteme, die mit Wasserstoff arbeiten, gefördert werden. Das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ soll die Umstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge und den Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur unterstützen.

Schutz und Anpassung

Ziel des Klimaanpassungsgesetz ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Geplant ist unter anderem:

  • eine Klimaanpassungsstrategie
  • eine Leitfadens für einen Klimaresilienz-Check
  • Die Unterstützung von Kommunen sowie von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
  • Die Entwicklung klimastabiler Mischwälder. Hierfür stellt das NRW-Umweltministerium Fördergelder bereit (2021 rund 75 Mio. €).
  • Die Entwicklung und Umsetzung von Wasserkonzepten zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für eine ausreichende Wasserversorgung in lang anhaltenden Trockenphasen.

Kritik aus der Opposition

„Wir setzen uns nicht nur ehrgeizige Klimaziele, wir handeln und machen Tempo bei der Umsetzung“, lobte Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart (FDP) das neue Klimaschutzgesetz.

Die SPD dagegen kritisiert, dass das NRW-Klimaschutzgesetz keine konkreten Maßnahmen vorsieht und nicht festlegt, wann die Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft) wie viel Treibhausgas einsparen müssen.

Umstritten sind auch die ebenfalls verabschiedeten Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen (WEA). In NRW gilt nun, dass zwischen WEA und Wohnbebauung ein pauschaler Mindestabstand von 1000 m einzuhalten ist. Unterschritten werden darf dieser nur, wenn die Standortgemeinde dem explizit zustimmt. „Mit immer neuen Hürden für die Windenergie“ arbeite die Landesregierung „aktiv dagegen, ihre eigenen Energiewende- und Klimaschutzziele zu erreichen“, sagte die Grünen-Energiepolitikerin Wibke Brems gegenüber dem WDR.

Auch Rainer Priggen, Vorsitzender des Landesverband Erneuerbare Energien kritisierte die Abstandsvorgaben scharf: „Statt des für den Klimaschutz unverzichtbaren Ausbaus der Windenergie werden wir in NRW in den kommenden Jahren einen Rückbau der installierten Windkraftkapazität erleben“, sagte er.

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