EU-Kommission

Neue EU-Ökoverordnung ab 2022

Die neue EU-Ökoverordnung soll ein Jahr später und somit erst ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Die neue Ökoverordnung der Europäischen Union wird ein Jahr später als geplant umgesetzt. „Auf Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments, aber auch von Drittländern und anderen Interessenträgern“ habe sie vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Ökoverordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben, teilte die EU-Kommission mit.

Dieser Sektor werde eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum gehe, die ehrgeizigen Vorgaben des europäischen Grünen Deals und die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie umzusetzen, erklärte die EU-Behörde. Damit künftig 25 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet würden, setze sie alles daran, dem Sektor die geeigneten Instrumente sowie einen gut funktionierenden und einvernehmlichen Rechtsrahmen an die Hand zu geben. Die neue Ökoverordnung biete bereits eine solide Grundlage, aber die noch zu erlassenden sekundären Rechtsvorschriften „müssen ebenso tragfähig sein“.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, dass die ökologische Landwirtschaft bei der Umstellung auf ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem und dem besseren Schutz der biologischen Vielfalt eine zentrale Rolle einnehme. Die Kommission werde die Ökolandwirtschaft mit einem geeigneten politischen und rechtlichen Rahmen unterstützen, damit ihr Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 auf 25 % erhöht werde. Der künftige Aktionsplan für die Ökolandwirtschaft soll laut Wojciechowski Anfang 2021 angenommen werden und „das angestrebte Wachstum des Sektors entscheidend unterstützen“.