Das sorgt für Frust bei Bank- und Sparkassenkunden: Gab es früher fürs Sparen Zinsen, kostet es heute bares Geld. In seinem Gastbeitrag fragt Rudolf Schüller, Finanz- und Unternehmensberater, „Negativzinsen – muss das sein?“. Und seine Antwort dürfte Verbraucher und Sparer aufhorchen lassen.
In letzter Zeit gehen Banken und Sparkassen vermehrt dazu über, für höhere Einlagen, in der Regel ab 100 000 €, dem Kunden Negativzinsen oder ein „Verwahrentgelt“ zu berechnen. Begründet wird dies damit, dass die Bank selbst bei der Zentralbank Guthaben unterhalten muss, die mit Negativzinsen belegt sind.
Die Bank gewinnt
Diese Aussage der Bank ist nicht völlig falsch. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der Kundeneinlagen als liquide Reserve bei der Zentralbank hinterlegt werden muss. Und auch dort werden Freibeträge eingeräumt. Also dienen die zusätzlichen Kosten dazu, dass die Bank Gewinne erzielt, obwohl sie behauptet, nur Kosten weiterzuleiten.
Ob die Berechnung, die bis Anfang des Jahres hauptsächlich bei Neuverträgen eingeführt wurde, inzwischen aber auch immer öfter von Bestandskunden eingefordert wird, zulässig ist, ist Gegenstand einiger Klagen. Wie in nahezu allen Fällen von großer Tragweite muss am Ende der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Die Änderungen bei Bestandskunden – also schon länger bestehenden Sparkonten oder Tagesgeldkonten – fallen nach meiner Auffassung unter das BGH-Urteil vom 27. April 2021 und sind damit keinesfalls zulässig, wenn der Kunde sie nach Meinung der Bank durch Stillschweigen akzeptiert hat.
Einen Musterbrief für Rückforderungsansprüche schicken wir Ihnen als Serviceleistung gern zu. Schreiben Sie an: redaktion@wochenblatt.com, Betreff: „Musterbrief“. Sie können das Schreiben auch hier downloaden.
Negativzinsen umgehen
Was können Bank- und Sparkassenkunden gegen Negativzinsen tun?
Konto-Hopping: Man kann seine Guthaben auf mehrere Kreditinstitute verteilen und damit unter den Beträgen bleiben, ab denen diese Negativzinsen fordern.
Widerspruch: Man kann und sollte der Berechnung dieser Gebühren widersprechen und mit seiner Bank verhandeln. Damit kann man häufig zumindest eine höhere Obergrenze, ab der berechnet wird, und im Einzelfall auch den Verzicht durch die Bank erreichen.
Angebote prüfen: Verschiedene Institute versuchen auch, ihre Kunden zu anderen Geldanlagen in Depotwerten, Fonds und Ähnlichem zu bewegen. Prüfen Sie, ob diese Anlagen wirklich für Sie geeignet sind.
Sparverhalten überdenken: Und nicht zuletzt: Muss ich so viel Geld auf einem Konto liegen haben? Gibt es sinnvolle Investitionen, die ich tätigen kann?
Wer ein Vermögen angespart hat, für den kommt es jetzt dicke. Immer mehr Banken und Sparkassen erheben „Verwahrentgelte“. Ob das rechtens ist, entscheidet nun der BGH. Hier geht es zum Beitrag.
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