Mitte Juli 2019 hat die Baulandkommission Vorschläge gemacht, wie die Kommunen in Deutschland schneller Bauland ausweisen und Wohnraum mobilisieren können (wir berichteten). Auf Grundlage dieser Vorschläge hat das Bundesbauministerium am 9. Juni 2020 einen Referentenentwurf für ein „Baulandmobilisierungsgesetz“ vorgelegt. Derzeit prüft das Ministerium die Eingaben der Verbände und Organisationen. Erst wenn das Bundeskabinett den mit anderen Ministerien abgestimmten Entwurf absegnet, geht der Gesetzentwurf ins Parlament. Frühestens im April 2021 könnte das neuen Baugesetzbuch (BauGB) im Gesetzblatt stehen, prophezeit der Städte- und Gemeindebund NRW.
Die wichtigsten Änderungen
Um den Strukturwandel in der Landwirtschaft abzufedern und Gebäudesubstanz auf den Höfen zu erhalten, will der Bund unter anderem die Umnutzung von ehemals privilegierten landwirtschaftlichen Gebäude im §35 BauGB weiter erleichtern:
- in Zukunft soll die mehrfache Umnutzung eines ehemals landw. genutzten Gebäudes im Außenbereich möglich sein;
- die Anzahl der nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f BauGB zulässigen Wohnungen soll von drei auf fünf Wohnungen je Hofstelle erhöht werden;
- in Zukunft soll das bisherige Erfordernis, dass der Eigentümer, der ein Ersatzwohnhaus im Außenbereich errichten möchte, das alten Gebäude längere Zeit selbst genutzt hat, wegfallen.
Daneben will der Bund den Kommunen neue Instrumente an die Hand geben, mit denen sie schneller Bauland mobilisieren können. Zum Beispiel sollen „Baulücken“ in den Innenbereichen schneller bebaut werden und für „Schrottimmobilien“ sollen die Kommunen ein Vorkaufsrecht erhalten.
"Dörfliches Wohngebiet"
In der Baunutzungsverordnung soll es eine neue Kategorie „Dörfliches Wohngebiet“ geben. Hier sollen landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen, kleine Handwerks- und andere Gewerbebetriebe gewisse Beeinträchtigungen (etwa Lärm) hinnehmen.
Abzuwarten bleibt, ob der Gesetzentwurf die parlamentarischen Hürden nimmt. Der Bundesrat muss dem BauGB zustimmen. Der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt den Vorschlag, bis zu fünf Wohnungen je Hofstelle im Außenbereich zuzulassen. Ein Sprecher: „Die Wohnungen dürfen ja nur in erhaltenswerter Bausubstanz entstehen. Zudem muss der Bauherr weitere Auflagen beachten. Wir erwarten keinen Wohnwildwuchs auf dem Lande.“
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