Lehre: Umgang mit Überstunden

Gerade in der Ernte fallen in der landwirtschaftlichen Ausbildung Überstunden an. Dabei sollten sich im Vorfeld beide Seiten auf ein paar Absprachen einigen, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Stellen Sie sich vor, Ihr Auszubildender steht Anfang April bei Ihnen im Büro und sagt: „Heute ist mein letzter Arbeitstag.“ Angeblich hat er mit dem restlichen Urlaub und den gesammel­ten Überstunden genug freie Tage zusammen, um bis Ende Juli, dem Vertragsende, nicht mehr auf den Betrieb zu kommen.

Fein säuberlich hat er seine Überstunden dokumentiert. Sie als Ausbilder hat er vorher aber nicht über die Menge an Mehrarbeit informiert. Selbst haben Sie sich die Überstunden des Lehrlings nicht notiert. Zwar kommt der Azubi damit nicht so einfach durch, doch das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Azubi ist nachhaltig gestört.

Was Überstunden überhaupt sind und worauf man in der Lehre achten soll, erklärt Ausbildungsberaterin Eva Niederdalhoff von der Landwirtschaftskammer NRW.

Wochenblatt: In der landwirtschaftlichen Ausbildung fallen vor allem jetzt in der Ernte Überstunden an. Wann noch?


Niederdalhoff: Es gibt immer Phasen, in denen Arbeiten mit Termindruck zusammenfallen, so etwa bei den Aussaaten im Frühjahr und im Herbst. Hier lassen sich viele Tätigkeiten auf dem Feld nur bei bestimmten Witterungs- und Bodenverhältnissen erledigen. Da ist oft nicht viel Zeit. Auch bei Stallarbeit kann es zum Beispiel beim Ein- und Ausstallen zeitlich eng werden.

Die Übergänge zwischen Frei- und Arbeitszeit können fließend sein. Wie genau definieren Sie Überstunden?

Niederdalhoff: Rechtlich leistet ein Arbeitnehmer Überstunden, wenn die vertraglich oder tariflich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. In der Landwirtschaft ist es generell schwer, Arbeitszeiten klar einzugrenzen....