BGH-Urteil

Kunden können Kontogebühren zurückfordern

Laut BGH-Urteil (27.4.21) können Kunden Geld für Kontogebühren zurückfordern. Finanzberater Rudolf Schüller erklärt die Hintergründe im Experteninterview. Außerdem: Musterschreiben für Rückforderungen

Laut BGH-Urteil vom 27.4.21 können Kunden Geld für Kontogebühren zurückfordern. Welche Bedingungen hierbei gelten und was Sie tun müssen, erklärt Finanzberater Rudolf Schüller, Westfälisch-Lippische Versicherungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH Münster/Saerbeck, im Experteninterview. Außerdem: Musterschreiben für Rückforderungen.

Was bisher gewesen ist

Ändern Banken und Sparkassen ihre Preise oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), informieren sie ihre Kunden. Bisher war es so: Hat der Kunde nicht in einer bestimmten Frist widersprochen, galt sein Schweigen als „Änderung angenommen und damit vereinbart“. Dieses Vorgehen ist falsch. „Schweigen ist keine Zustimmung“, urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. XI ZR 26/20).

Das Urteil des BGH: Schweigen ist keine Zustimmung

Frage: Herr Schüller, was hat es mit dem Urteil des BGH vom 27. April dieses Jahres auf sich?
Rudolf Schüller:
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Postbank verklagt und erreicht, dass bestimmte Klauseln in den AGB der Bank für ungültig erklärt wurden. Nachdem nun nicht nur das Urteil, sondern auch die ausführliche Begründung der Richter dazu veröffentlicht sind, können die Folgen für die gesamte Kreditwirtschaft dargestellt werden. Konkret geht es darum, dass die Postbank Änderungen, etwa bei Kontoführungsgebühren und bei Zinsen, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorgenommen hat, und sich dabei auf Formulierungen in ihren AGB stützte, die nun auch vom BGH verworfen wurden.

Frage: Warum ist dieses Urteil so ­entscheidend?
Rudolf Schüller:
Bis jetzt musste der Kunde Preiserhöhungen – weil Senkungen meines Wissens praktisch nicht vorgekommen sind – der Postbank entweder hinnehmen oder, wenn er damit nicht einverstanden war, aktiv widersprechen. Mit dem aktiven Widerspruch setzt sich der Kunde der Gefahr...


Mehr zu dem Thema