Neuregelungen zu Gewässerrandstreifen

Kritik an Novelle des NRW-Landeswassergesetzes

Umweltschutz- und Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen kritisieren die vorgesehenen Neureglungen zu Gewässerrandstreifen im Rahmen Novelle des Landeswassergesetzes.

Mit heftiger Kritik insbesondere an den vorgesehenen Neureglungen zu Gewässerrandstreifen haben Umweltschutz- und Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen auf die geplante Novelle des Landeswassergesetzes reagiert, die an diesem Mittwoch (26.8.) im Landtag beraten werden soll. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU NRW) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sprachen am vergangenen Donnerstag (20.8.) in einer gemeinsamen Pressemitteilung von einem „Angriff auf den Gewässerschutz“.

Die Regelungen zu Gewässerrandstreifen für die Landwirtschaft abzumildern und den Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten zu erlauben, sei gerade in Zeiten des Klimawandels und eines rapiden Artenverlusts ein „fatales Signal“. Der Handlungsbedarf zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Düngung und Pflanzenschutz in die Gewässer ist nach Ansicht der Verbände unstrittig. Gewässerrandstreifen könnten die Einträge verringern und zugleich die Grundlage für einen Biotopverbund bilden. Die Vorgaben der Düngeverordnung zu Gewässerrandstreifen reichten diesbezüglich allerdings nicht aus. Hier müssten mit dem Landeswassergesetz striktere Regelungen durchgesetzt werden.

Rückabwicklung der Gewässerschutzmaßnahmen befürchtet

Die Landesgruppen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) befürchten durch die Novelle eine „Rückabwicklung wichtiger Gewässerschutzmaßnahmen, die erst 2016 eingeführt wurden und sich auch bewährt haben“. Als Beispiele dafür führten auch bdew und VKU die geplanten Lockerungen bei den Gewässerrandstreifen und dem Bodenschatzgewinnungsverbot in Wasserschutzgebieten an. Die diesbezüglich aktuell geltenden Vorgaben sollten fortgeführt werden. Positiv werteten bdew und VKU hingegen, dass der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gesetzlich festgeschrieben werden soll.

Gewässerrandstreifen teils nicht nötig

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Gesetzentwurf im Mai verabschiedet und dann an die betroffenen Verbände zur Stellungnahme versandt. Dem Entwurf zufolge soll das für 2022 geplante Verbot, im Ackerbau Dünge- und Pflanzenschutzmittel in einem Streifen von 5 m zum Gewässer anzuwenden und zu lagern, auf Düngemittel beschränkt werden. Daneben soll unter anderem die Erweiterung des Gewässerrandstreifens nach dem Wasserhaushaltsgesetz auf 10 m gestrichen werden. Zur Begründung wird im Entwurf angeführt, dass es nicht mehr erforderlich sei, zur Minderung des Eintrags von Nitrat- und Phosphorverbindungen in Oberflächengewässer Regelungen zu Gewässerrandstreifen aufzustellen. Das Bundesrecht und in dessen Umsetzung das Landesrecht sähen hier bereits ausreichende Regelungen vor.

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