Zu Jahresanfang stiegen bei vielen großen Krankenkassen die Beiträge. So hob die Techniker Krankenkasse um 0,5 Prozentpunkte, die Barmer um 0,4 Prozentpunkte an. Ein Wechsel kann also lohnen, durchaus mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen und ermöglicht, die Kasse mit individuell passenden Leistungen herauszusuchen. Einfacher ist der Wechsel seit 1. Januar zudem geworden: Sie teilen Ihrer Wunsch-Krankenkasse mit, dass Sie Mitglied werden wollen, was oft auch per Online-Antrag geht, und die kümmert sich um die Kündigung bei der alten Kasse – wie beim Stromanbieterwechsel. Sie selbst müssen nur dem Arbeitgeber formlos mitteilen, wo Sie von nun an krankenversichert sind. Wirksam wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Kündigen Sie also im Februar, können Sie zum 1. Mai in der neuen Kasse sein. Wechseln Sie den Arbeitgeber, geht es sofort.
14,95 bis 16,5 % vom Lohn
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt je nach Krankenkasse ein Zusatzbeitrag. Der liegt 2021 zwischen 0,35 und 1,9 %, durchschnittlich bei 1,3 %. Zahlen müssen Sie nur die Hälfte, den Rest übernimmt Ihr Arbeitgeber, bei Rentnern die gesetzliche Rentenversicherung. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. So lohnt es nicht unbedingt, die Kasse nur wegen des Beitrags zu wechseln. Ein Beispiel: Wechseln Sie mit 2000 €/Monat brutto von einer Kasse mit durchschnittlichem Beitrag von 15,9 % zur in NRW mit 14,95 % günstigsten Krankenkasse BKK Euregio, sparen Sie 114 € im Jahr. Die tatsächliche Ersparnis fällt nochmals geringer aus. Denn wer Krankenkassenbeiträge spart, zahlt mehr Steuern, da diese als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind.
Zusatzleistungen wichtig
Der Beitrag sollte also nicht das Einzige sein, auf das Sie bei Ihrer Krankenkasse achten. Wer etwa als chronisch Kranker gute Erfahrungen mit der Betreuung durch seine Krankenkasse gemacht hat oder die nahe Außenstelle schätzen gelernt hat, lässt den Wechsel besser. Wem bestimmte Zusatzleistungen wichtig sind, sollte vor einem Wechsel prüfen, welche die eigene Kasse anbietet und sie mit denen anderer Kassen vergleichen. Denn neben den Leistungen, die alle Kassen anbieten müssen, erbringen die Kassen teils sehr unterschiedliche Zusatzleistungen. Suchen Sie sich eine Kasse aus, deren Leistungen zu Ihnen passt, spart das viel Geld. Natürlich nur, wenn Sie die Zusatzleistungen auch nutzen. Bezahlt die Kasse Ihre jährliche Zahnreinigung oder gibt 100 € zum Sportkurs dazu? Übernimmt sie Osteopathie- oder Kinderwunschbehandlungen, gewünschte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten der Alternativmedizin?
Sind Ihnen bestimmte Leistungen wichtig, sollten Sie bei den Krankenkassen danach fragen und sie sich vor einem Wechsel schriftlich bestätigen lassen. Wie gut eine Krankenkasse wirklich ist, zeigt sich aber oft erst im Ernstfall: Gibt sie Ihnen kompetente Auskünfte? Müssen Sie lange kämpfen, um eine Kur oder einen Rollstuhl bewilligt zu bekommen? Viele Leistungen sind zwar gesetzlich festgelegt, die Kasse muss sie aber erst genehmigen. Wie schnell eine Kasse einen Antrag bearbeitet und wie häufig sie Leistungen bewilligt, ist unterschiedlich. Wie eine Kasse mit ihren Kunden umgeht, lässt sich allerdings laut „Finanztip“ nur schwer vergleichen, da zwar verschiedene Behörden Beschwerden und Widersprüche sammeln, diese aber nicht für einzelne Kassen veröffentlichen. Bevor Sie sich für eine bestimmte Krankenkasse entscheiden, sollten Sie sich daher im Kollegen- und Bekanntenkreis nach deren persönlichen Erfahrungen mit ihren Krankenkassen erkundigen.
Die Testsieger
„Finanztip“ empfiehlt im aktuellen Krankenkassenvergleich die IKK Classic, HEK, SBK und BKK24, die auch von „Finanztest“ gut bewertet wurden. Diese Kassen bieten laut „Finanztip“ ein breites Angebot an Zusatzleistungen und überzeugten in den Bereichen Service, Vorsorge, Familienleistungen, alternative Heilmethoden und Transparenz. Dabei untersuchte „Finanztip“ nur bundesweit geöffnete Kassen und nicht solche, die zwar in Nordrhein-Westfalen, nicht aber im ganzen Bundesgebiet anbieten. Interessieren Sie sich für eine dieser Kassen, könnten Sie deren Leistungen mit denen der Testsieger vergleichen. Übrigens: Sollten Sie auch mit der neuen Kasse unzufrieden sein, können Sie nach zwölf Monaten wieder wechseln, früher waren es 18 Monate. Erhöht Ihre Kasse den Beitrag, geht es sofort.
Landwirte in LKK pflichtversichert
Haupterwerbslandwirte sind grundsätzlich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) pflichtversichert und können Ihre Krankenkasse nicht frei wählen. Das gilt auch für mitarbeitende Familienangehörige wie Tochter oder Sohn, die hauptberuflich im Betrieb mitarbeiten. Sie zahlen den halben Beitrag. Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert, wenn sie weniger als 470 €/Monat (2021) eigene Einkünfte haben. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Bezieht beispielsweise die Ehefrau höhere Einkünfte, kann sie sich freiwillig bei der LKK versichern, wenn sie nicht als Arbeitnehmerin pflichtversichert bei AOK und Co. ist.
Die Beiträge der Landwirte errechnen sich nach einem korrigierten Flächenwert. Sie sind Anfang 2021 um durchschnittlich 1,7 % gestiegen. Die recht günstigen Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich nach deren Einkommen. Mit Einkünften bis rund 1096 €/Monat zahlen sie 147,50 €/Monat. Auch die LKK bietet eine Reihe freiwilliger Zusatzleistungen an.