Düngeverordnung

Kompromiss bei Gebietsausweisung

Vor dem Beschluss im Bundesrat erzielen Bund und Länder einen Kompromiss bei der Gebietsausweisung. Weitere Agrarthemen stehen am Freitag zur Debatte.

Bund und Länder haben sich auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung geeinigt. Am Freitag kommt es zum Beschluss im Bundesrat.

Wie nach einer Telefonkonferenz der beiden Staatssekretäre Beate Kasch und Jochen Flasbarth vom Bundeslandwirtschafts- bzw. vom Bundesumweltministerium mit ihren Länderamtskollegen am Montag in Berlin bekannt wurde, sollen die auf mögliche Widersprüche zu EU-Vorgaben als kritisch eingestuften Empfehlung des Ausschusses geändert oder gestrichen werden.

Den Angaben zufolge soll das Saarland, das gegenwärtig den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz (AMK) innehat, für die Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag einen Plenarantrag vorbereiten, der die als notwendig erachteten Korrekturen an den Empfehlungen des Ausschusses aufgreift. Gespräche des Bundes mit der Brüsseler Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt) haben offenbar dazu geführt.

Unter anderem soll nun klargestellt werden, dass bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen allein dann als signifikant gelten, wenn ihr Anteil am Gesamtphosphoreintrag größer ist als 20 %.

Vorschriften zur Lebensmittelüberwachung

Entschieden wird in der Länderkammer am Freitag auch über zwei weitere Allgemeine Verwaltungsvorschriften: Ziel der AVV „Verwaltungsvorschrift“ ist eine effizientere Lebensmittelüberwachung. Obwohl Kritiker eine Reduzierung von Kontrollen befürchten, wird der Bundesrat der Vorlage aller Voraussicht zustimmen.

Dies gilt auch für die AVV „Zoonosen Lebensmittelkette“. Darüber werden Daten über das Auftreten von Tier auf Mensch und von Mensch auf Tier übertragbare Infektionskrankheiten entlang der Lebensmittelkette erfasst, ausgewertet und veröffentlicht.

Futternutzung von Ökologischen Vorrangflächen

Ferner beraten die Ländervertreter über drei agrarrelevante Verordnungen. Eine Änderung der InVeKos-Verordnung steht zur Debatte. Sie regelt die Zusammenarbeit der Länder, wenn ein Landwirt Flächen in mehreren Bundesländern bewirtschaftet und EU-Geld beantragt. Außerdem soll für 2020 die Futternutzung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) erlaubt werden.

Nachbesserungsbedarf hat der Agrarausschuss für die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angekündigt. Hier müsse sichergestellt werden, dass die Vorschriften über Ausnahmen für land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge hinsichtlich der Fahrzeugbreite und der Mitnahme von Anhängern ergänzt werden.

Stellung zu Gesetzesentwürfen

Schließlich nimmt der Bundesrat Stellung zu drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung: Bei der Novelle des Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Vorschriften geht es um die Umsetzung des Brüsseler Corona-Pakets im Landwirtschaftssektor.

Mit der Anpassung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes sollen in erster Linie EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt und schließlich mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge Teile des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes neu geregelt werden.

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