Klimaschutzgesetz :Doch noch etwas moderater

Im neuen Klimaschutzgesetz sind die Klimaziele für die Landwirtschaft noch etwas abgeschwächt. Klöckner fordert Geld für die CO2-Speicherung.

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit reagiert es auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Ende April die ursprünglichen Klimaziele der ­Regierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen ist das Klimaschutzgesetz beim Sektor Landwirtschaft moderater ausgefallen.

CO2-Ziele korrigiert

Ursprünglich sollte die Landwirtschaft bis 2030 eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Nun sind es noch 56 Mio. t CO2-Äquivalente, die der Sektor Landwirtschaft 2030 ausstoßen darf. Das Ziel für 2040, ein Ausstoß von nur noch 40 Mio. t CO2-Äquivalente für die Landwirtschaft, hat die Bundesregierung gestrichen. Stattdessen steht im Gesetz für 2040 ein allgemeines Minderungsziel für ganz Deutschland über alle Sektoren von minus 88 % CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990.

Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente

Geblieben ist im Gesetzentwurf, dass die Landwirtschaft beim Klima­schutz doppelt gefordert ist, bei der CO2-Einsparung und bei der zusätzlichen CO2-Speicherung. Das Vorhaben im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft, bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke zu erreichen, ist enthalten geblieben. Es soll über die Vernässung von Mooren und einen Um- und Ausbau von Wäldern erreicht werden.

Die Kabinettsbeschlüsse sind jedoch nur der erste Teil, der auch noch durch den Bundestag muss. Mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, steht noch nicht im Gesetz. Die Bundesregierung beschloss parallel zum Klimaschutzgesetz, in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Weichenstellungen für die neuen Ziele vorzunehmen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat angekündigt, was ihr an Maßnahmen vorschwebt. Technische Verbesserungen bei der Düngung, mehr Biokraftstoffe und mehr Biogas aus Wirtschaftsdünger, verringerte Tierzahlen über eine Förderung beim Umbau von Ställen, mehr Minimalbodenbearbeitung und mehr Ökolandbau. Zudem setzt Klöckner auf eine verstärkte CO2-Speicherung in Humus, Wäldern und Mooren und den Ausbau der stofflichen Nutzung von Holz im Gebäudebereich.

Klöckner will Honorierung

Zum Klimaschutzgesetz hat Klöckner noch eine Protokollerklärung durchgesetzt, in der sie auf die Doppelrolle der Land- und Forstwirtschaft bei CO2-Einsparungen und CO-Speicherung verweist. Dort sei auch festgeschrieben, dass die Branche für die CO2-Speicherung honoriert werden soll, erläuterte sie. „Der Sektor braucht Geld für die Zielerreichung“, sagte Klöckner. Die Branche sei Teil der Lösung und die Landwirtschaft müsse auch Nahrungsmittel produzieren: „Das wird nicht ohne CO2-Emissionen gehen.“

Bereits vorher hatte Klöckner deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft die Klimaziele ohne weitere Unterstützung nicht wird erreichen können. Den Koalitions­partner SPD drängte sie erneut, Zugeständnisse bei der Reform des Baurechtes für Tierhaltungsanlagen zu machen, um den Umbau von Ställen zu ermöglichen.

Klimaneutralität 2045

Mit dem Gesetz will Deutschland bis 2045 klimaneutral werden und setzt sich verbindliche Ziele. Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 anvisiert. Das Zwischenziel für 2030 wird von 55 auf 65 % Treibhaus­gasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gibt es nun ein Zwischenziel von 88 % Treibhausgasminderung. Den größten Anteil an der CO2-Minderung müssen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen.

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