Jugendverbände fordern Existenzgründungsprämie für Junglandwirte

Der Ring der Landjugend setzt sich für eine Prämie zur Existenzgründung ein. Maximal 70000€, über fünf Jahre gezahlt, sollen den Einstieg in die Landwirtschaft erleichtern.

Die Agrarjungendverbände pochen auf eine Beihilfe zur Existenzgründung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Dazu haben der Ring der Landjugend in Westfalen-Lippe, das junge Bioland, die junge AbL, das Öko-Junglandwirtenetzwerk und das Bündnis junge Landwirtschaft einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt.

Den soll NRW-Landwirtschafsministerin Ursula Heinen-Esser aus Sicht der Jugendverbände umsetzen. Denn, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium Anfang Oktober seine Verordnungsentwürfe zu den GAP-Gesetzen veröffentlicht hat, läuft nun die Ausgestaltung der Programme der Zweiten Säule in den einzelnen Bundesländern auf Hochtouren.

Die Jugendverbände verweisen auf die in Sachsen-Anhalt bereits seit einigen Jahren existierende Richtlinie „über die Gewährung von Existenzgründungsprämie für Junglandwirte“ in der zweiten Säule der GAP. Erst vor kurzem hat zudem Brandenburg angekündigt, ab der kommenden Förderperiode ein entsprechendes Angebot in der Zweiten Säule machen zu wollen.

Wirtschaftlicher Vorteil für Junglandwirte

Der Vorsitzende des Rings der Landjugend Philipp Sander erläutert: „Klar ist: Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind die Zukunft unserer Landwirtschaft. Klar ist aber auch: der Kapitalbedarf, um sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufbauen zu können ist gewaltig. Dies gilt in NRW aufgrund der hohen Bodenpreise und Viehdichte in besonderem Maße."

Daher plädiert er für eine Niederlassungsprämie in NRW. Sie würde, so Philipp Sander, einen echten wirtschaftlichen Vorteil im Vergleich zur bestehenden Junglandwirteförderung erzeugen.

Prämien unter Auflagen

Das Konzept der Jugendverbände sieht vor, dass Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Sinne der GAP prämienberechtigt sind, die sich erstmalig niederlassen. Außerdem muss der Betrieb „Kleinst- oder kleines Unternehmen“ sein und eine berufliche Qualifikation vorliegen.

Insgesamt soll den Junglandwirtinnen und Junglandwirten maximal 70.000 € über fünf Jahre ausgezahlt werden, die jedoch an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Geschäftsplan, gebunden sind.

Bis zum 31.Dezember 2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen.

Hier finden Sie den gesamten Wortlaut der Forderung.