Insektenschutzgesetz vertagt

Das Bundeskabinett hat nicht über das Insektenschutzgesetz entschieden, weil sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nicht auf letzte Details einigen konnten. Ob das 2021 klappt, ist offen.

Das Insektenschutzgesetz hat es am Mittwoch vergangener Woche (16. Dezember) doch nicht auf die Tagesordnung des Bundeskabinettes geschafft. Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) konnten sich trotz intensiver Verhandlungen in den letzten Tagen doch nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. „Es gab Einigkeit mit allen Ressorts, lediglich ein Punkt zur Definition eines bestimmten Biotoptyps war mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium offen“, sagte eine Sprecherin des BMU.

Zwist bei Streuobstwiesen

Dabei handelte es sich um die Definition von Streuobstwiesen, die künftig in den Schutz als Biotop aufgenommen werden sollen. Es geht darum, wie viele Streuobstbäume pro Hektar und in welcher Höhe zu einer Streuobstwiese zählen, die dann als Biotop mit strengen Pflanzenschutzauflagen geschützt werden soll. „Leider konnte über diesen Punkt in der Sache nicht mit dem BMEL verhandelt werden“, moniert das BMU. Aus Sicht des BMU wäre in dem Punkt jedoch eine Einigung „ohne Mühe möglich gewesen“, heißt es.

Gewässerrandstreifen

Einen Verhandlungserfolg hat wohl das BMEL bei den Gewässerrandstreifen erzielt. Es soll diese selbst in seiner Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung behandeln dürfen.

Das BMU hat seinen Vorstoß für verpflichtende Gewässerrandstreifen bei der Anwendung von...