Bundesumweltministerium

Insektenschutz und Randstreifen

Für den Insektenschutz will das Bundesumweltministerium nicht nur die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen. Auch die allgemeine Verminderung der Lichtverschmutzung soll zur Verbesserung beitragen.

Um den Insektenschutz in Deutschland voranzutreiben, will das Bundesumweltministerium nicht nur die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen, sondern auch über eine allgemeine Verminderung der Lichtverschmutzung für Verbesserungen sorgen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Insektenschutzgesetzes hervor, der vom Umweltressort jetzt zur Ressortabstimmung weitergeleitet wurde. Bundesumweltministerin Svenja Schulze schlägt für die Landwirtschaft einen Randstreifen von 10 m zwischen Gewässern und den Flächen vor, auf denen chemischer Pflanzenschutz betrieben wird. Sofern der Gewässerrandstreifen dauerhaft begrünt ist, soll ein Abstand von 5 m ausreichend sein.

Neue Lichtquellen

Um die Lichtverschmutzung zu reduzieren, sollen gemäß dem Vorschlag des Umweltministeriums in unbebauten Bereichen von Naturschutzgebieten nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln zulässig sein. Ziel sollte es sein, Tiere und Pflanzen durch solche neuen Lichtquellen sowie die Außenbeleuchtung von Gebäuden künftig möglichst wenig zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sollen Himmelsscheinwerfer zeitweise verboten werden, um vor allem die Vögel zu schützen.

NABU gegen Stückwerk

Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger, sieht nun Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Zug. Auch aus ihrem Ressort müssten dringend Vorschläge kommen, wie die im Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossenen Ziele erreicht werden könnten. Für den Insektenschutz könnten die heute öffentlich gewordenen Regelungen aber nicht mehr als ein Anfang sein, so Krüger. Ohne eine Minderung beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel in der Agrarlandschaft blieben die Vorschläge Stückwerk.

"Klöckner muss nachziehen"

Ins gleiche Horn stieß der Leiter des Bereichs Landwirtschaft und Landnutzung beim World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland, Dr. Rolf Sommer: „Mit dem Entwurf hat das Bundesumweltministerium seinen Teil der Hausaufgaben gemacht und den Grundstein gelegt für mehr Insektenschutz in Deutschland. Nun muss Landwirtschaftsministerin Klöckner nachziehen“. Ein wichtiges Kernstück des Insektenschutzes ist nach Sommers Ansicht der im Aktionsprogramm Insektenschutz festgelegte Ausstieg aus Glyphosat und die Verringerung des Einsatzes anderer Pflanzenschutzmittel. Die entsprechenden Anpassungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssten zügig erfolgen und auch die Ackerbaustrategie müsse entsprechende Maßnahmen enthalten, da sonst Flickschusterei drohe.

Die Ressortabstimmung zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums bis Ende August abgeschlossen sein. Dann gehe das Papier in die Verbändeanhörung.

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